Alueella: Bundesrepublik Deutschland
Kuva vetoomuksesta Gegen doppelt erhobene Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherungen

Gegen doppelt erhobene Krankenkassenbeiträge auf Direktversicherungen

Hakija ei ole julkinen
Vetoomus on osoitettu
Bundesregierung
28 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

28 Tukeva

Vetoomuksen esittäjä ei jättänyt vetoomusta.

  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Mit dem Gesetz zur Stärkung der Gesetzlichen Krankenversicherung 2004 wurde die Beitragspflicht für ausgezahlte Guthaben u.a. aus Direktversicherungen eingeführt. Hierbei werden die Auszahlungsbeträge der Kranken- und Pflegeversicherung unterworfen. Bei Verträgen, die aus sozialversicherungspflichtigem Einkommen angespart wurden, sind in der Ansparphase bereits alle gesetzlichen Sozialbeiträge abgeführt worden. Dies führt dazu, dass das angesparte Eigenkapital doppelt der Kranken- und Pflegeversicherungsabgabe unterworfen wird. Das Gesetz muss dahin geändert werden, dass erspartes Kapital in jeglicher Form von Altersvorsorge nur einmal der Beitragspflicht unterworfen wird. Entweder in der Ansparphase oder in der Auszahlphase, nicht aber in beiden Fällen. Diese Änderung muss rückwirkend gelten, um den angerichteten Vermögensschaden auszugleichen.

Perustelut

Ich bitte um Unterstützung der Petition, da das Bundesverfassungsgericht bis heute dieses Gesetz nicht zur Prüfung angenommen hat. Tausende Verträge in dieser Art (Ansparung aus sozialversicherungspflichtigem Einkommen) sind von dieser Ungerechtigkeit betroffen. Also nur Personen, deren Einkommen die Beitragsbemessungsgrenze nicht übersteigt. Niemand würde freiwillig eine Sparform wählen, bei der über 33% der Sparbeiträge an die Sozialversicherung abgeführt werden. Gerade Beziehern von kleinen bis durchschnittlichen Einkommen ist dadurch die zusätzliche Altersvorsorge rückwirkend durch dieses Gesetz zerstört worden. Eine Umorientierung bei der Altersvorsorge war auch nicht möglich, da das Gesetz rückwirkend auf alle Altverträge angewendet wurde und somit ein Vertrauensbruch ist.

Vorsicht deshalb vor staatllich geförderter Altersvorsorge. Sie ist unkalkulierbar, da keine Verlässlichkeit hinsichtlich der Bestimmungen besteht.

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Uutiset

  • Petition wurde nicht eingereicht

    ajankohtana 12.10.2018

    Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

  • Liebe Unterstützer,
    die Petition hat vermutlich zu wenig Interessenten erreicht und wird daher nicht weiter verfolgt. An der unbefriedigenden Sachlage hat sich allerdings nichts geändert.
    Ich danke an dieser Stelle allen Unterstützern. Vielleicht kommt es zukünftig noch zu positiven Gerichtsentscheiden.

Väittely

Krankenkassenbeiträge werden erhoben auf bereits versteuerte (und mit Krankenkassenbeiträgen belasteten) Beträge. Die gesamten vom Arbeitnehmer gesparten Beträge werden erneut mit Beiträgen zur Krankenkasse (übrigens Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeitrag!) belastet. Wäre das Ersparte auf einem Konto angelegt und würde dann abgehoben, wären keine Beiträge fällig. Dies ist eine Ungleichbehandlung gegenüber anderen Sparformen. Die Altersvorsorge wird extrem geschmälert, die Zinsen wiegen diese Beiträge nicht auf!

Ei vielä väitteitä vastaan

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