Die petisie is gerig aan:
Bundesnetzagentur
im Amtsblatt vom 30.10.2024 (Nr. 399/2024) wurde von der Bundesnetzagentur ein Entwurf für die Aktualisierung der Allgemeinzuteilung für das Freenet im 2m-Band (149 Mhz) veröffentlicht. Wir, die Betreiber von Gateways auf der Plattform Gateway-Deutschland (www.gateway-deutschland.de) haben Einwände dagegen und brauchen dafür Unterstützung. Insbesondere sehen wir die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt
Rede
1. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und angemessene Nutzung der Frequenzen
Unsere Gateways werden ausschließlich mit gesetzlich konformen und zugelassenen Geräten betrieben, die die zulässigen Leistungsgrenzen und technischen Spezifikationen strikt einhalten. Die vorgeschlagene Einschränkung durch die Bundesnetzagentur bezüglich der Reichweite und der Kanäle im genannten Frequenzbereich scheint weder erforderlich noch angemessen im Sinne des § 55 Telekommunikationsgesetz (TKG). Diese Maßnahme stellt für uns einen unverhältnismäßigen Eingriff in den rechtmäßigen Betrieb unserer Gateways dar, der über das notwendige Maß hinausgeht. Die Begrenzung der Kanäle auf sechs führt vielmehr zu einer Überlastung und potenziellen Belegungskonflikten, die jedoch durch ein pauschales Verbot von Gateways und Relais weder gemindert noch gelöst werden können.
2. Ursache für Störungen durch nicht lizenzierte Geräte
Unsere Beobachtungen deuten darauf hin, dass die wesentlichen Störungen im Freenet durch den Einsatz nicht konformer Geräte entstehen, insbesondere durch die Nutzung illegaler Amateurfunkgeräte, die erheblich von den vorgeschriebenen technischen Spezifikationen abweichen. Diese Praxis verstößt gegen das Frequenznutzungsrecht und überschreitet die erlaubte Sendeleistung sowie das zulässige Kanalraster. Der Entwurf in Amtsblatt Nr. 399/2024 berührt diese Problemursache jedoch nicht. Es wäre daher aus unserer Sicht angemessen, gezielte Maßnahmen gegen die illegale Nutzung von Amateurfunkgeräten in diesen Frequenzbereichen zu ergreifen, anstatt die legalen und konformen Betreiber zu beschränken.
3. Verhinderung von Willkür und Wahrung der Verhältnismäßigkeit
Das geplante Verbot von Gateways und Relais gefährdet eine Vielzahl von Projekten, die der Förderung der internationalen Verständigung und dem Informationsaustausch dienen, was durch Artikel 10 des Grundgesetzes und europäische Richtlinien zur Förderung grenzüberschreitender Kommunikation geschützt ist. Unser Betrieb umfasst neben Deutschland auch Österreich und die Schweiz und trägt damit zu einer völkerverbindenden Nutzung dieser Frequenzbereiche bei. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Nutzung um lizenzfreie Funkanwendungen handelt, die rechtlich nicht durch eine Lizenzpflicht eingeschränkt werden sollten. Auch das EU-Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Art. 5 EUV) wird durch das angedachte pauschale Verbot nicht gewahrt.
4. Erhaltung der Notfallkommunikation als öffentliches Interesse
Im Rahmen von Naturkatastrophen wie der Hochwasserkatastrophe in Österreich und der Flut im Ahrtal erwiesen sich unsere Gateways als unverzichtbare Kommunikationsmittel. Diese Infrastruktur bietet eine niederschwellige Möglichkeit für Notrufe und erfüllt eine gesellschaftliche Funktion, die im Sinne des Gemeinwohls unverzichtbar ist. Durch ein Verbot würde die Funktionsfähigkeit unserer Infrastruktur für den Katastrophenfall erheblich eingeschränkt. Die Aufrechterhaltung der Infrastruktur für Notfallkommunikation und Warnmeldungen ist aus unserer Sicht von erheblichem öffentlichem Interesse und durch die Grundrechte gemäß Art. 2 Abs. 1 GG auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen.
5. Konstruktiver Lösungsvorschlag
Wir sind bereit, an einem Dialog mit der Bundesnetzagentur teilzunehmen, um eine tragfähige und rechtlich angemessene Lösung zu erarbeiten. Eine mögliche technische Lösung könnte der Einsatz des Codierten Tones (CTCSS) sein, der die Kanäle gegen Störungen absichert, ohne dabei den Betrieb der Gateways zu beeinträchtigen. Gleichzeitig appellieren wir an die Bundesnetzagentur, wirksame Maßnahmen zur Überwachung und Unterbindung der illegalen Nutzung von Amateurfunkgeräten auf den Frequenzen des Freenets umzusetzen.
Wir fordern die Bundesnetzagentur dazu auf, die Bedenken der Gateway-Deutschland-Betreiber im Sinne der Verhältnismäßigkeit und des Gemeinwohls zu berücksichtigen und eine sachgerechte, kooperative Lösung zu finden, die die Fortführung unserer gemeinnützigen und rechtlich konformen Tätigkeit ermöglicht.