338 signatures
Petition is addressed to: Bundesnetzagentur
im Amtsblatt vom 30.10.2024 (Nr. 399/2024) wurde von der Bundesnetzagentur ein Entwurf für die Aktualisierung der Allgemeinzuteilung für das Freenet im 2m-Band (149 Mhz) veröffentlicht. Wir, die Betreiber von Gateways auf der Plattform Gateway-Deutschland (www.gateway-deutschland.de) haben Einwände dagegen und brauchen dafür Unterstützung. Insbesondere sehen wir die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit nicht gewahrt
Reason
1. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und angemessene Nutzung der Frequenzen
Unsere Gateways werden ausschließlich mit gesetzlich konformen und zugelassenen Geräten betrieben, die die zulässigen Leistungsgrenzen und technischen Spezifikationen strikt einhalten. Die vorgeschlagene Einschränkung durch die Bundesnetzagentur bezüglich der Reichweite und der Kanäle im genannten Frequenzbereich scheint weder erforderlich noch angemessen im Sinne des § 55 Telekommunikationsgesetz (TKG). Diese Maßnahme stellt für uns einen unverhältnismäßigen Eingriff in den rechtmäßigen Betrieb unserer Gateways dar, der über das notwendige Maß hinausgeht. Die Begrenzung der Kanäle auf sechs führt vielmehr zu einer Überlastung und potenziellen Belegungskonflikten, die jedoch durch ein pauschales Verbot von Gateways und Relais weder gemindert noch gelöst werden können.
2. Ursache für Störungen durch nicht lizenzierte Geräte
Unsere Beobachtungen deuten darauf hin, dass die wesentlichen Störungen im Freenet durch den Einsatz nicht konformer Geräte entstehen, insbesondere durch die Nutzung illegaler Amateurfunkgeräte, die erheblich von den vorgeschriebenen technischen Spezifikationen abweichen. Diese Praxis verstößt gegen das Frequenznutzungsrecht und überschreitet die erlaubte Sendeleistung sowie das zulässige Kanalraster. Der Entwurf in Amtsblatt Nr. 399/2024 berührt diese Problemursache jedoch nicht. Es wäre daher aus unserer Sicht angemessen, gezielte Maßnahmen gegen die illegale Nutzung von Amateurfunkgeräten in diesen Frequenzbereichen zu ergreifen, anstatt die legalen und konformen Betreiber zu beschränken.
3. Verhinderung von Willkür und Wahrung der Verhältnismäßigkeit
Das geplante Verbot von Gateways und Relais gefährdet eine Vielzahl von Projekten, die der Förderung der internationalen Verständigung und dem Informationsaustausch dienen, was durch Artikel 10 des Grundgesetzes und europäische Richtlinien zur Förderung grenzüberschreitender Kommunikation geschützt ist. Unser Betrieb umfasst neben Deutschland auch Österreich und die Schweiz und trägt damit zu einer völkerverbindenden Nutzung dieser Frequenzbereiche bei. Wir weisen darauf hin, dass es sich bei der Nutzung um lizenzfreie Funkanwendungen handelt, die rechtlich nicht durch eine Lizenzpflicht eingeschränkt werden sollten. Auch das EU-Prinzip der Verhältnismäßigkeit (Art. 5 EUV) wird durch das angedachte pauschale Verbot nicht gewahrt.
4. Erhaltung der Notfallkommunikation als öffentliches Interesse
Im Rahmen von Naturkatastrophen wie der Hochwasserkatastrophe in Österreich und der Flut im Ahrtal erwiesen sich unsere Gateways als unverzichtbare Kommunikationsmittel. Diese Infrastruktur bietet eine niederschwellige Möglichkeit für Notrufe und erfüllt eine gesellschaftliche Funktion, die im Sinne des Gemeinwohls unverzichtbar ist. Durch ein Verbot würde die Funktionsfähigkeit unserer Infrastruktur für den Katastrophenfall erheblich eingeschränkt. Die Aufrechterhaltung der Infrastruktur für Notfallkommunikation und Warnmeldungen ist aus unserer Sicht von erheblichem öffentlichem Interesse und durch die Grundrechte gemäß Art. 2 Abs. 1 GG auf Leben und körperliche Unversehrtheit zu schützen.
5. Konstruktiver Lösungsvorschlag
Wir sind bereit, an einem Dialog mit der Bundesnetzagentur teilzunehmen, um eine tragfähige und rechtlich angemessene Lösung zu erarbeiten. Eine mögliche technische Lösung könnte der Einsatz des Codierten Tones (CTCSS) sein, der die Kanäle gegen Störungen absichert, ohne dabei den Betrieb der Gateways zu beeinträchtigen. Gleichzeitig appellieren wir an die Bundesnetzagentur, wirksame Maßnahmen zur Überwachung und Unterbindung der illegalen Nutzung von Amateurfunkgeräten auf den Frequenzen des Freenets umzusetzen.
Wir fordern die Bundesnetzagentur dazu auf, die Bedenken der Gateway-Deutschland-Betreiber im Sinne der Verhältnismäßigkeit und des Gemeinwohls zu berücksichtigen und eine sachgerechte, kooperative Lösung zu finden, die die Fortführung unserer gemeinnützigen und rechtlich konformen Tätigkeit ermöglicht.
Share petition
Tear-off stub with QR code
download (PDF)Petition details
Petition started:
11/01/2024
Petition ends:
12/10/2024
Region:
Germany
Topic:
Civil rights
Translate this petition now
new language versionNews
-
Dies ist ein Hinweis der openPetition-Redaktion:
Die Petition stand im Konflikt mit Punkt 1.9 der Nutzungsbedingungen und wurde deshalb pausiert. Inzwischen wurde die Petition überarbeitet, erneut durch die Redaktion von openPetition geprüft und freigeschaltet. -
Änderungen an der Petition
on 05 Nov 2024 -
Änderungen an der Petition
on 04 Nov 2024
Debate
Freifunk ist mehr als nur ein Hobby. Durch Freifunk-Gateways können auch Menschen mit eingeschränkten technischen Möglichkeiten, oder körperlichen Einschränkungen, am digitalen Leben teilhaben. In Notfällen bieten diese Netzwerke eine wichtige Alternative, wenn kommerzielle Infrastrukturen ausfallen.Freifunk-Projekte fördern die digitale Bildung und stärken das Verständnis für offene Netzwerke. Mit Handfunkgeräte über Freifunk-Gateways zu kommunizieren, sollte nicht eingeschränkt werden.
Ist automatischer Repeaterbetrieb (Verbindung zugelassener Geräte) erlaubt oder einfach gelebte und bisher geduldete Praxis? Überflüssiger Querschuss auf den Amateurfunk als Störer. Denn für Amateurfunkgeräte gelten strenge Grenzwerte für unterwünschte Aussendungen (mind. -70dB (?) für die 3. Oberwelle). Freenet-Nutzer sollten das im Amtsblatt gemachte Angebot "Die interessierten Kreise haben die Möglichkeit, zum Entwurf der aktualisierten Allgemeinzuteilung Stellung zu nehmen" nutzen
Why people sign
Nicht jeder möchte eine Prüfung machen
Das wir weiter funken können!!!
Das Freenet soll weiterhin frei sein so wie es ja aktuell ist und dementsprechend wäre das Verbot eine Sache die nicht im Sinne von frei ist, dazu kommt das ein Repeater der kleiner als 0,5W sendet keinen erheblichen Schäden verursachen kann, außer man will es absichtlich machen aber das ist eine andere Sache
In freien Funk ist man schon eingegrenzt, und solange man kein quatsch macht ist alles in der norm, ob Amateurfunk oder nicht, wir haben das gleiche Hobby, der Unterschied ist nur das wir weniger Leistung haben, aber funk bleibt funk, von mir aus kann man sich auf frequenzen beschenken lassen wie im CB funk wo ja auch gateways erlaubt sind.
Tools for the spreading of the petition.
You have your own website, a blog or an entire web portal? Become an advocate and multiplier for this petition. We have the banners, widgets and API (interface) to integrate on your pages. To the tools
Freifunk ist wesentlicher Bestandteil der Notfallkommunikation.
Nur, wenn das weiter möglich ist, gibt es Personen, die diese Technik und das know how vorhalten.