203 signatures
La pétition n'est pas acceptée.
Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.
La pétition est adressée à : Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition werden Strafen für Menschen gefordert, die bewusst weggucken - ob bei Misshandlung Schutzbefohlener oder Mobbing.
Raison
Es sterben jährlich hunderte von unschuldigen Kindern durch Gewalttaten in den eigenen Familien.Die Tat hätte oftmals verhindert werden können, wenn Familienmitglieder wie : Großeltern, Tanten und Onkel und Freunde, nicht bewusst weggeschaut hätten.Solange es das Gesetz gibt, dass sich Familienangehörige nicht belasten müssen, wird es KEIN Umdenken geben.Es muss strafbar sein, wenn nachgewiesen wurde, dass Menschen bewusst weggeguckt haben.Die jüngsten Fälle von Kindesmisshandlung zeigen leider viel zu oft, dass Familienangehörige vorher hätten diese Tat verhindern können.Hier muss ganz klar ein Umdenken statt finden. Es muss eine Strafe geben.Wir fordern WER WEG GUCKT IST AUCH TÄTER
Lien vers la pétition
Fiche détachable avec code QR
télécharger (PDF)détails de la pétition
Pétition lancée:
30/03/2017
Fin de la pétition:
24/07/2017
Région:
Allemagne
Catégorie:
Actualités
-
Pet 4-18-07-4517-041720 Gemeingefährliche Straftaten
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass „bewusstes Wegschauen“ bei der Behandlung von
Schutzbefohlenen oder bei Mobbing strafbar sein soll.
Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen vorgetragen, dass jährlich
hunderte Kinder durch Gewalttaten in den eigenen Familien stürben. Oftmals hätten
die Taten verhindert werden können, wenn nicht Familienmitglieder „bewusst
weggeschaut hätten“.
Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des
Petitionsausschusses eingestellt. Sie... plus loin
Débat
Pas encore un argument CONTRA.