Petition richtet sich an:
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss
Friedrich Merz warf ukrainischen Geflüchteten "Sozialtourismus" vor. Friedrich Merz schadet mit seiner Sozialtourismus-Aussage gegenüber Ukraine-Flüchtlingen nicht nur der Union, sondern sorgt als kantiger Konservativer mit seinen schweren, unbegründeten Vorwürfen ordentlich für Stimmungsmache nicht nur in Deutschland. Er beleidigt mit dieser Wortwahl nicht nur die ukrainischen Kriegsflüchtlinge sondern auch die viele Familien in Deutschland, die die ukrainischen Geflüchteten bei sich aufgenommen haben. Die allermeisten der aus der Ukraine ankommenden Menschen haben bei Bedarf Anspruch auf menschenwürdige Sozialleistungen und somit die notwendige Hilfe zum Lebensunterhalt.
Mit der ALLGEMEINEN POLITIK-EMPFEHLUNG NR. 15 DER ECRI vom 8. Dezember 2015 hat die Europäische Kommission gegen gegen Rassismus und Intoleranz allen Mitgliedsstaaten empfohlen in der Erkenntnis, dass Politikern, führenden Vertretern religiöser und anderer Gemeinschaften sowie weiteren Personen des öffentlichen Lebens in dieser Hinsicht eine besonders große Verantwortung zukommt, da sie in der Lage sind, Einfluss auf eine breite Öffentlichkeit zu nehmen; Hassreden Hassreden mit direkter, die destruktive und inakzeptable Natur aufzeigender Gegenrede entgegenzutreten und sie zu verurteilen!
In Pkt. 9 heißt es: Parteien und anderen Organisationen, die Hassrede gebrauchen oder die deren Gebrauch durch ihre Mitglieder nicht sanktionieren, jegliche finanzielle oder andere Form der Unterstützung durch öffentliche Einrichtungen zu entziehen und bei gleichzeitiger Achtung der Vereinigungsfreiheit die Möglichkeit vorzusehen, diese Organisationen unabhängig davon, ob sie von öffentlichen Einrichtungen in irgendeiner Weise unterstützt werden, zu verbieten und aufzulösen, wenn die Hassrede zu Gewalttaten, Einschüchterungen, Feindseligkeiten oder Diskriminierungen gegenüber jenen aufstacheln soll, die Ziel der Äußerung sind, oder nach vernünftigem Ermessen angenommen werden muss, dass sie diese Wirkung erzielt.
Der 14. Abschnitt des Strafgesetzbuchs fasst die darin aufgezählten Straftaten mit der Überschrift „Beleidigung“ zusammen. Doch grundsätzlich sind die einzelnen Straftatbestände voneinander abzugrenzen. Die Beleidigung nach § 185 StGB ist gekennzeichnet durch eine Ehrverletzung, welche durch die Kundgabe eines schmähenden Werturteils verursacht wird. Im Gegensatz dazu sind die Verleumdung nach § 187 StGB sowie die üble Nachrede nach § 186 StGB als Ehrverletzungen anzusehen, welche durch unrichtige Tatsachenbehauptungen verursacht werden.
Regelmäßig relevant erweist sich der Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 130 StGB. Demnach ist dieser erfüllt, wenn ein Verhalten geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, indem es zu Hass, Gewalt und Willkür aufstachelt gegen nationale, rassistische, religiöse oder durch ihre ethnische Herkunft bestimmte Gruppe[n]“ oder „gegen Teile der Bevölkerung oder gegen einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung“. Auch Handlungen, die die Menschenwürde anderer angreifen, indem sie die zuvor genannte Gruppen, Teile von Gruppen oder den Einzelnen beschimpfen oder verleumden, gehören zu den Tatbestandsmerkmalen. Werturteile und Tatsachenbehauptungen die der Meinungsbildung dienen fallen laut Rechtsprechung des BVerfG ebenfalls unter den Schutz des Art. 5 Abs. 1 GG.
Keine moderne repräsentative Demokratie kann auf die Existenz und Tätigkeit politischer Parteien verzichten, die bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. Die Parteien erfüllen somit eine Reihe wichtiger Aufgaben im politischen System. Sie stellen nicht nur das Personal für öffentliche Ämter und Mandate, sondern übernehmen auch andere Funktionen, von deren Erfüllung das Funktionieren und die Stabilität der deutschen Demokratie wesentlich abhängen. Durch die Erfüllung der vielfältigen Vermittlungsleistungen im Rahmen des politischen Diskussionsprozesses liefern die Parteien einen Beitrag zur politischen Sozialisation der Bürger (Sozialisationsfunktion). Zudem tragen sie auch dazu bei, Unterstützung für demokratische Werte und Prozesse zu generieren und somit die Legitimität des politischen Systems zu gewährleisten (Legitimationsfunktion).
Durch falsche Tatsachenbehauptungen hat Herr Merz als Person des öffentlichen Lebens, welcher in dieser Hinsicht eine besonders große Verantwortung zukommt, versucht den öffentlichen Frieden zu stören und die Menschenwürde anderer anzugreifen. Ziel seiner Äußerung war, die Feindseligkeit oder Diskriminierung gegenüber den ukrainischen Kriegsflüchtlingen aufzustacheln, was nach vernünftigem Ermessen angenommen werden muss.
Deshalb soll die Partei seine direkte, politische Kontrollfunktion wahrnehmen und Herrn Merz zum sofortigen Rücktritt auffordern.
Begründung