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Zur Zeit ist der § 1626 a so geregelt das das gemeinsame Sorgerecht nur wenn dies die Mutter nur für den Vater über Gericht erwirken lässt. Hier wäre es besser das schon bei Geburt der Biologische Vater sich auch direkt das Sorgerecht erhält. Es ist schon durch § 1598 a BGB geregelt das ein Vater ein Abstammungsgutachten erstellen lassen kann. Wenn dieses positiv ist kann dieser Mann das Sorgerecht eintragen lassen, wenn nicht schon ein rechtlicher Vater eventuell besteht. Dieser dann nur soziale Vater muss dann vor dem rechtlichen / biologischen Vater zurücktreten.
Begrundelse
Ein Kind sollte gerne auch einen sozialen Vater haben, aber nur einen rechtlichen bzw. biologischen Vater. Selbst bei Adoption oder ähnlichen Rechtsgeschäften sollte der biologische Vater immer auch der Sorgerechtsinhaber sein.
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Petition wurde nicht eingereicht
den 14-08-2018Liebe Unterstützende,
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