Alueella: Saksa

Gerechte Besteuerung von verwitweten Elternteilen mit Kindern

Vetoomus on osoitettu
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

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  1. Aloitti 2021
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  4. Vuoropuhelu vastaanottajan kanssa
  5. Päätös

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Vetoomus on osoitettu: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird eine gerechte Besteuerung von verwitweten Elternteilen mit Kindern - Familiensplitting statt Ehegattensplitting und Gnadenjahr - gefordert.

Perustelut

Sofern ein Elternteil in einer Familie früh verstirbt, bekommt der nun alleinerziehende Elternteil nur für ein Jahr die Möglichkeit, das sogenannte "Gnadenjahr"!, weiterhin nach dem Ehegattensplitting besteuert zu werden. Danach wird er wie ein Single besteuert und steht sich steuerlich schlechter als Verheiratete mit Kindern, das ist nicht gerecht. Wohn- und Lebensverhältnisse entsprechen oft noch dem Zustand vor dem Tod des Elternteils. Der verbliebene Elternteil muss nun aber für alles allein finanziell aufkommen und steht sich schon ohne steuerliche Benachteiligung schlechter da als vorher. Die Erwerbszeit reduziert sich meist gegenüber der deutlich gestiegenen Erziehungszeit für die Kinder, was die finanzielle Situation deutlich verschlechtert, da sollte zumindest die Gesetzgebung mit steuerlicher Unterstützung entgegenkommen.Bereits als das Ehegattensplitting im Jahr 1958 eingeführt wurde, hieß es in Paragraf 32a des Einkommensteuergesetzes, dass der Splittingvorteil nach dem Tod eines Elternteils weiter gewährt wird, solange Kinder unterhalten werden müssen.Eine Regelung, die bei der Steuerreform im Jahr 1974 wieder kassiert wurde. Seitdem wird das „Gnadensplitting“ nur noch für das Jahr nach dem Tod gewährt. Dies sollte wieder verändert werden.

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Vetoomuksen tiedot

Vetoomus alkoi: 30.10.2021
Vetoomus päättyy: 11.11.2021
Alueella: Saksa
Aihe:

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