Gerechte Besteuerung von verwitweten Elternteilen mit Kindern

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 Unterstützende 17 in Deutschland

Sammlung beendet

17 Unterstützende 17 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Mit der Petition wird eine gerechte Besteuerung von verwitweten Elternteilen mit Kindern - Familiensplitting statt Ehegattensplitting und Gnadenjahr - gefordert.

Begründung

Sofern ein Elternteil in einer Familie früh verstirbt, bekommt der nun alleinerziehende Elternteil nur für ein Jahr die Möglichkeit, das sogenannte "Gnadenjahr"!, weiterhin nach dem Ehegattensplitting besteuert zu werden. Danach wird er wie ein Single besteuert und steht sich steuerlich schlechter als Verheiratete mit Kindern, das ist nicht gerecht. Wohn- und Lebensverhältnisse entsprechen oft noch dem Zustand vor dem Tod des Elternteils. Der verbliebene Elternteil muss nun aber für alles allein finanziell aufkommen und steht sich schon ohne steuerliche Benachteiligung schlechter da als vorher. Die Erwerbszeit reduziert sich meist gegenüber der deutlich gestiegenen Erziehungszeit für die Kinder, was die finanzielle Situation deutlich verschlechtert, da sollte zumindest die Gesetzgebung mit steuerlicher Unterstützung entgegenkommen.Bereits als das Ehegattensplitting im Jahr 1958 eingeführt wurde, hieß es in Paragraf 32a des Einkommensteuergesetzes, dass der Splittingvorteil nach dem Tod eines Elternteils weiter gewährt wird, solange Kinder unterhalten werden müssen.Eine Regelung, die bei der Steuerreform im Jahr 1974 wieder kassiert wurde. Seitdem wird das „Gnadensplitting“ nur noch für das Jahr nach dem Tod gewährt. Dies sollte wieder verändert werden.

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