Region: Germany

Gerichtsverfassung - Ersatzlose Streichung des § 34 Abs. 1 Satz 7 Gerichtsverfassungsgesetz

Petitioner not public
Petition is directed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
17 supporters 17 in Germany

The petition is denied.

17 supporters 17 in Germany

The petition is denied.

  1. Launched 2017
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Mit der Petition wird gefordert, § 34 Abs. 1 Satz 7 Gerichtsverfassungsgesetz ersatzlos zu streichen, wonach ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege nur in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig sein dürfen

Reason

BegründungBürgerschaftliches Engagement stellt eine wesentliche Grundlage im subsidiaritäts- und föderalistischen Prinzip in der Bundesrepublik Deutschland dar. Eine Einschränkung der Tätigkeit eines ehrenamtlichen Richters am Schöffendienst nach zwei Wahlperioden spricht der Förderung des ehrenamtlichen Engagements entgegen. Auch ist nicht nachzuvollziehen, weshalb der Gesetzgeber diese Einschränkung im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit für verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger vorsieht.KostenDurch eine Streichung in dem o. g. Gesetz würden auf den Staat keinerlei weitere Kosten zukommen.

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News

  • Pet 4-18-07-300-041652 Gerichtsverfassung

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, § 34 Abs. 1 Satz 7 Gerichtsverfassungsgesetz ersatzlos
    zu streichen, wonach ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege nur in zwei
    aufeinander folgenden Amtsperioden tätig sein dürfen.

    Zur Begründung der Petition führt der Petent insbesondere aus, bürgerschaftliches
    Engagement stelle eine wesentliche Grundlage im subsidiaritäts- und föderalistischen
    Prinzip in der Bundesrepublik Deutschland dar. Dem widerspreche die geltende
    gesetzliche Regelung.

    Wegen der weiteren Einzelheiten... further

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