A petição não foi aceite.
Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.
Mit der Petition wird gefordert, § 34 Abs. 1 Satz 7 Gerichtsverfassungsgesetz ersatzlos zu streichen, wonach ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege nur in zwei aufeinander folgenden Amtsperioden tätig sein dürfen
Razões
BegründungBürgerschaftliches Engagement stellt eine wesentliche Grundlage im subsidiaritäts- und föderalistischen Prinzip in der Bundesrepublik Deutschland dar. Eine Einschränkung der Tätigkeit eines ehrenamtlichen Richters am Schöffendienst nach zwei Wahlperioden spricht der Förderung des ehrenamtlichen Engagements entgegen. Auch ist nicht nachzuvollziehen, weshalb der Gesetzgeber diese Einschränkung im Rahmen der ehrenamtlichen Tätigkeit für verantwortungsvolle Bürgerinnen und Bürger vorsieht.KostenDurch eine Streichung in dem o. g. Gesetz würden auf den Staat keinerlei weitere Kosten zukommen.
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Pet 4-18-07-300-041652 Gerichtsverfassung
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.12.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, § 34 Abs. 1 Satz 7 Gerichtsverfassungsgesetz ersatzlos
zu streichen, wonach ehrenamtliche Richter in der Strafrechtspflege nur in zwei
aufeinander folgenden Amtsperioden tätig sein dürfen.
Zur Begründung der Petition führt der Petent insbesondere aus, bürgerschaftliches
Engagement stelle eine wesentliche Grundlage im subsidiaritäts- und föderalistischen
Prinzip in der Bundesrepublik Deutschland dar. Dem widerspreche die geltende
gesetzliche Regelung.
Wegen der weiteren Einzelheiten... avançar
Debate
Ainda não há nenhum argumento CONTRA.