Regiune: Germania

Geschwindigkeitsbeschränkung bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte

Petiționarul nu este public
Petiția se adresează
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 de susținere 14 in Germania

Petiția a fost inchisa

14 de susținere 14 in Germania

Petiția a fost inchisa

  1. A început 2020
  2. Colectia terminata
  3. Trimis
  4. Dialog
  5. Terminat

Aceasta este o petiție online des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird eine Ergänzung des § 3 Abs. 3 Nr. 1 Straßenverkehrs-Ordnung dahingehend gefordert, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit nicht nur innerhalb geschlossener Ortschaften für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h beträgt, sondern mit eingeschalteter Nebelschlussleuchte auch außerorts.

motive

In einer leicht diesigen Nacht (Sichtweiten 200 - 500m) ist auf Bundesautobahnen zu beobachten, dass 10 % der Fahrzeuge mit angeschalteten Nebelschlusslichtern auch mit Tempo bis 200 km/h unterwegs sind.Hier wird beim Nachfahren der Unterschied zwischen Bremslicht und Nebelschlusslicht sehr erschwert. Mal vom Blenden ganz abgesehen.Man kann es zwar noch am dritten Bremslicht erkennen, sofern dieses nicht defekt ist.Da es in Europa leider nicht durchsetzbar ist, bei der Zulassung von Fahrzeugen für Europa einen Warnton (vergleichbar der Zulassung in den Vereinigten Arabische Emiraten ab 120 km/h Warnton) für Nebelschlussleuchten ab 60 km/h zu ermöglichen, mit steigenden Geschwindigkeiten die Benutzung jedoch auch eine deutliche Verkehrsgefährdung darstellt, wäre es zielgerichtet, dies über Geschwindigkeit zu regeln. Da hier dann das mögliche Bußgeld in Abhängigkeit der Geschwindigkeit verhängt werden kann.

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