Kraj : Nemecko

Gesellschaftsrecht - Einführung der Rechtsform einer haftungsbeschränkten Personengesellschaft

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass eine neue Rechtsform in Form einer haftungsbeschränkten Personengesellschaft eingeführt wird. Für diese Rechtsform soll zwar eine Eintragung vorgeschrieben sein, jedoch reduzierte Jahresabschlussvorschriften gelten und eine notarielle Beurkundung nicht notwendig sein.

Dôvody

Mit der Reform des GmbH-Gesetz wurde zwar eine neue Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) als Einstiegform der GmbH in Deutschland eingeführt. Dies war ein Schritt in die richtige Richtung. Aber der Schritt war bei Weitem nicht genug. In vielen westlichen Volkswirtschaften ist Rechtsform der haftungsbeschränkten Personengesellschaft nicht ungewöhnlich und teils seit Jahrzehnten erfolgreich im Einsatz. Die geringen Gründungsvoraussetzungen senken die Kosten und den Widerstand zur Gründung. Im allgemeinen ist auch keine notarielle Beurkundung notwendig, sondern nur die Einreichung des jeweils aktuellen Gesellschaftsvertrags bei einem Register (in Deutschland bei den Handelsregistern in den zuständigen Registergerichten). In aller Regel wird dabei eine persönliche Haftung dadurch erreicht, dass die Banken hier Kredite nur gegen persönliche Bürgschaften vergeben, diese kann dann aber vom Unternehmer selbst gesteuert werden. So kann der Unternehmer die Bürgschaft auch nur über den tatsächlich notwendigen Bedarf (was im Einzelfall auch mal nur 1000 oder 2000 EUR sein kann) aufnehmen. In aller Regel reicht für diese Rechtsformen eine Art der einfachen Bilanz. Gerade die Neugründungen werden dadurch deutlich erleichtert, da der Gründer eine persönliche Haftung ausschließen und damit z.B. sein Eigenheim oder seine Familie schützen kann. Die Sicherstellung der ausreichenden Haftung übernimmt im Ausland in der Regel der Markt - was auch sehr erfolgreich funktioniert. Viele heute international aktiven und erfolgreichen Aktiengesellschaften (insbesondere im Handel sowie im Technologiebereich) wurden ursprünglich als haftungsbeschränkte Personengesellschaft gegründet.

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správy

  • Pet 4-17-07-412-032828Gesellschaftsrecht
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass eine neue Rechtsform in Form einer
    haftungsbeschränkten Personengesellschaft eingeführt wird, für die eine Eintragung
    vorgeschrieben, reduzierte Jahresabschlussvorschriften gelten und eine notarielle
    Beurkundung nicht notwendig sein sollte.
    Zur Begründung trägt der Petent vor, dass die Reform des GmbH-Gesetzes, die eine
    neue haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft vorsehe, noch nicht ausreiche.
    In vielen westlichen Volkswirtschaften sei die Rechtsform der haftungsbeschränkten
    Personengesellschaft... pokračovať

rozprava

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