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Petition addressed to: Der Bundestag und Bundesrat
1. Anliegen der Petition
Der Deutsche Bundestag möge das Bundeswahlgesetz (BWahlG) und das Parteiengesetz (PartG) dahingehend ändern, dass politische Parteien vorläufig nicht zur Wahl zugelassen werden, wenn sie
- vom Bundesamt für Verfassungsschutz oder einem Landesamt für Verfassungsschutz als Verdachtsfall oder gesichert extremistisch eingestuft werden¹, oder
- nachweislich Bestrebungen verfolgen, die gegen die freiheitlich‑demokratische Grundordnung gerichtet sind (§ 4 Abs. 2 BVerfSchG).
2. Begründung
2.1 Demokratieschutz durch präventive Wahlrechtsklarheit
Die freiheitlich‑demokratische Grundordnung (FDGO) ist ein zentraler Verfassungswert. Parteien, die von Sicherheitsbehörden als extremistisch eingestuft werden, verfolgen laut behördlicher Bewertung Ziele, die die FDGO gefährden oder beseitigen sollen¹.
2.2 Schließung einer rechtlichen Schutzlücke
Das Parteiverbotsverfahren nach Art. 21 Abs. 2 GG ist bewusst hochschwellig. Es führt jedoch dazu, dass extremistische Parteien über Jahre hinweg an Wahlen teilnehmen können, obwohl sie bereits als verfassungsfeindlich eingestuft sind. Eine gesetzliche Regelung zur vorläufigen Nichtzulassung würde diese Lücke schließen².
2.3 Stärkung des Vertrauens in demokratische Wahlen
Die Teilnahme extremistischer Parteien untergräbt das Vertrauen in demokratische Institutionen. Eine klare gesetzliche Regelung schafft Transparenz und schützt die Integrität des Wahlprozesses³.
2.4 Rechtsstaatliche Ausgestaltung
Eine verfassungskonforme Regelung muss zwingend folgende Elemente enthalten:
- gerichtliche Sofortkontrolle,
- klare gesetzliche Kriterien,
- zeitliche Befristung,
- Rechtsmittelgarantie.
Damit wäre die Maßnahme verhältnismäßig und rechtsstaatlich abgesichert⁴.
3. Fußnoten
- Bundesverfassungsschutzgesetz (BVerfSchG), § 4 Abs. 2.
- BVerfG, Urteil vom 17.01.2017 – 2 BvB 1/13 (NPD‑Verbotsverfahren).
- Grundgesetz (GG), Art. 20 Abs. 2; Art. 38.
- BVerfGE 85, 264 – Chancengleichheit politischer Parteien.
4. Literaturverzeichnis (Harvard‑Style)
- Bundesministerium des Innern (2023): Verfassungsschutzbericht. Berlin.
- Bundesverfassungsgericht (2017): Urteil 2 BvB 1/13.
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland.
- Bundeswahlgesetz (BWahlG).
- Parteiengesetz (PartG).
Reason
Diese Forderung ist wichtig, weil die freiheitlich‑demokratische Grundordnung nicht nur ein abstraktes Prinzip ist, sondern die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Wenn Parteien, die von Sicherheitsbehörden als extremistisch eingestuft werden, weiterhin ungehindert an Wahlen teilnehmen können, entsteht eine reale Gefahr für demokratische Institutionen und das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat.
Viele Menschen erleben derzeit, wie extremistische Kräfte gezielt versuchen, demokratische Prozesse zu unterwandern. Die bestehenden gesetzlichen Instrumente – insbesondere das Parteiverbotsverfahren – sind bewusst sehr hochschwellig und dauern oft viele Jahre. In dieser Zeit können verfassungsfeindliche Parteien Mandate erringen, öffentliche Gelder erhalten und politische Macht ausüben. Diese Lücke im Rechtsschutz muss geschlossen werden.
Jetzt zu handeln ist notwendig, weil die gesellschaftliche Polarisierung in meinen Augen zunimmt und extremistische Bestrebungen sichtbarer und organisierter auftreten. Eine vorläufige Nichtzulassung extremistischer Parteien, solange eine behördliche Einstufung besteht und bis Gerichte darüber entscheiden, ist ein verhältnismäßiger und rechtsstaatlicher Weg, die Demokratie präventiv zu schützen.
Diese Petition richtet sich nicht gegen politische Meinungen, sondern gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen. Sie soll sicherstellen, dass demokratische Wahlen nicht von Kräften missbraucht werden, die die Demokratie selbst abschaffen wollen.
Why people sign
Als deutsche Staatsbürgerin mit Migrationshintergrund und Studentin der Sozialwissenschaften, liegt es mir sehr am Herzen, dass Deutschland ein demokratischer und Solidarischer Staat bleibt, in dem Harmonie, Freiheit und Gerechtigkeit herrscht, um ein harmonisches miteinander zu ermöglichen.
Zu dem finde ich es fraglich, Parteien zu Wahlen zuzulassen, die möglicherweise Rechtsextrem sein können und dem Verfassungsschutz schaden könnten. In meinen Augen ist der Verdacht ausreichend, um bis zum Zeitpunkt an dem ein Urteil fällt, diese Parteien nicht zur Wahl zuzulassen, da sie den Demokratischen Werten dieses Landes schaden könnten.
Diese Forderung ist wichtig, weil die freiheitlich‑demokratische Grundordnung nicht nur ein abstraktes Prinzip ist, sondern die Grundlage unseres gesellschaftlichen Zusammenlebens. Wenn Parteien, die von Sicherheitsbehörden als extremistisch eingestuft werden, weiterhin ungehindert an Wahlen teilnehmen können, entsteht eine reale Gefahr für demokratische Institutionen und das Vertrauen der Bevölkerung in den Staat.
Viele Menschen erleben derzeit, wie extremistische Kräfte gezielt versuchen, demokratische Prozesse zu unterwandern. Die bestehenden gesetzlichen Instrumente – insbesondere das Parteiverbotsverfahren – sind bewusst sehr hochschwellig und dauern oft viele Jahre. In dieser Zeit können verfassungsfeindliche Parteien Mandate erringen, öffentliche Gelder erhalten und politische Macht ausüben. Diese Lücke im Rechtsschutz muss geschlossen werden.
Jetzt zu handeln ist notwendig, weil die gesellschaftliche Polarisierung zunimmt und extremistische Bestrebungen sichtbarer und organisierter auftreten. Eine vorläufige Nichtzulassung extremistischer Parteien, solange eine behördliche Einstufung besteht und bis Gerichte darüber entscheiden, ist ein verhältnismäßiger und rechtsstaatlicher Weg, die Demokratie präventiv zu schützen.
Diese Petition richtet sich nicht gegen politische Meinungen, sondern gegen verfassungsfeindliche Bestrebungen. Sie soll sicherstellen, dass demokratische Wahlen nicht von Kräften missbraucht werden, die die Demokratie selbst abschaffen wollen.
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Wir alle hier in Deutschland haben die Pflicht unsere Demokratie zu schützen, insbesondere darf sich die Geschichte nicht wiederholen.