Région: Allemagne

Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Aufhebung der Ungleichbehandlung zwischen Beziehern von Hinterbliebenenrenten und Hinterbliebenenpensionen (bzgl. GKV)

Le pétitionnaire n'est pas public
La pétition est adressée à
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
22 Soutien 22 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

22 Soutien 22 en Allemagne

La pétition n'est pas acceptée.

  1. Lancé 2018
  2. Collecte terminée
  3. Soumis
  4. Dialogue
  5. Terminée

Il s'agit d'une pétition en ligne des Deutschen Bundestags.

Der Bundestag möge beschließen, die Ungleichbehandlung zwischen Beziehern von Hinterbliebenenrenten und Hinterbliebenenpensionen in Bezug auf die gesetzliche Krankenversicherung aufzuheben.

Raison

Ich bin seit über 10 Jahren Witwe eines Beamten der Bundeswehr. Ich beziehe eine Hinterbliebenenpension durch die Bundesrepublik Deutschland. Die Anspruchshöhe der Pension liegt im Rahmen der Hinterbliebenenrenten der DRV Bund.Selbstverständlich muss ich auf diese Pension die gesetzliche Krankenversicherung zahlen.Im Gegensatz zu einem Bezieher einer Hinterbliebenenrente allerdings, in der der Beitrag in etwa paritätisch geteilt wird, muss ich auf diese Pension auch den Arbeitgeberanteil von 7,3 % zahlen.Das verletzt ganz entschieden den Grundsatz der Gleichbehandlung, denn aufgrund der Tatsache, dass ich keine Beamtin bin, ist es mir auch nicht möglich, von den verbliebenen Vorteilen eines Beamten, wie z. B. PKV und Beihilfe zu profitieren.Meinem Rechtsempfinden nach, ist der Gesetzgeber dringend angehalten, die Gleichbehandlung herzustellen.

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Actualités

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-15-8272-002738
    27639 Wurster Nordseeküste
    Gesetzliche Krankenversicherung
    - Beiträge -

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung:

    Mit der Petition wird gefordert, die Ungleichbehandlung zwischen Beziehern von
    Hinterbliebenenrenten und Hinterbliebenenpensionen in Bezug auf die gesetzliche
    Krankenversicherung aufzuheben.
    Zur Begründung wird u.a. ausgeführt, die Petentin sei über 10 Jahre Witwe eines Beamten
    der Bundeswehr und beziehe eine Hinterbliebenenpension. Im Gegensatz zu einem
    Bezieher einer Hinterbliebenenrente, in der der Beitrag paritätisch geteilt werde,... plus loin

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