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Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Neuregelung der Beitragspflicht von Versorgungsbezügen

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2013
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, die Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs auf die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen gesetzlich neu zu regeln, so dass für von Amts/Familiengerichten verfügte Abtretungen aus Betriebsrenten nicht zu Doppelzahlungen an gesetzliche Krankenkassen führen.Bezüge: BSG, Urteile vom 28.01.1999 - B 12 KR 19/98 R und B 12 KR 24/98 R

Perustelut

Die Begründung des BSG,lautet, ein schuldrechtlicher Versorgungsausgleich (Abtretung der Versorgungsbezüge) mindere anders als ein dinglicher Versorgungsausgleich (Übertragung der Versorgungsanwartschaften) nicht den Zahlbetrag der in der Krankenversicherung beitragspflichtigen Versorgungsbezüge. Mit dem oben erwähnten Urteil hält das BSG unverändert an dem zur Sache bereits am 21.12.1993 gefällten Urteil fest (12 RK 28/93 - (USK 9381).Inzwischen wird jede 3. Ehe geschieden. Betriebsrenten, aus denen solche Abtretungen resultieren, fliessen vermutlich an wenigstens einen der geschiedenen Ehepartner. Damit hat sich die Zahl der Betroffenen seit 1993 beachtlich erhöht.Im Gegensatz zum BSG, dass kein verfassungsrechtliches Gebot zu einer Änderung dieser Versorgungsausgleichs-belange bestünde, auch nicht unter Berücksichtigung des Gleichheitsgrundsatzes im Grundgesetz. Gerade im Grundgesetz ist das Gleichheitsprinzip als wichtigster Punkt überhaupt festgelegt und jeder Bürger gleich wie andere Mitbürger zu behandeln. Seit Jahrzehnten aber basieren die Beitragsforderungen der Krankenkassen auf diesem dem Grundgesetz widerstrebenden Urteil.Damit besteht die berechtigte Fordereung aller Betroffener, durch eine gesetzlichr Regelung die den Krankenkassen nicht zustehenden Doppelzahlungen abzuschaffen.

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Uutiset

  • Pet 2-18-15-8272-000590

    Gesetzliche Krankenversicherung
    - Beiträge -


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.12.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die Auswirkungen eines Versorgungsausgleichs auf
    die Beitragspflicht von Versorgungsbezügen gesetzlich so neu zu regeln, dass von
    Gerichten verfügte Abtretungen aus Betriebsrenten nicht zu Doppelzahlungen an
    gesetzliche Krankenkassen führen.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche ... enemmän

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