Region: Germany

Gesetzliche Krankenversicherung - Beiträge - - Orientierung der Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Studenten an § 13a BAföG

Petitioner not public
Petition is addressed to
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

4 signatures

The petition is denied.

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The petition is denied.

  1. Launched 2016
  2. Collection finished
  3. Submitted
  4. Dialogue
  5. Finished

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition is addressed to: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass sich die Beitragsbemessung für freiwillig versicherte Studenten an den § 13a BAföG orientiert.

Reason

Die Beitragsberechnung in der freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung für Studenten, die älter als 30 Jahre sind, erfolgt von der Mindestgrenze 968,33 € (AOK) aus, und stimmt nicht mit in § 13a BAföG geförderten Bedarf überein. Das heißt, dass die Studenten fast doppelt so viel bezahlen als was sie dafür erhalten.* z.B Monatlicher Beitrag beträgt: 144,28 € Krankenversicherung* 25,18 € Pflegeversicherung169,46 € Gesamtbetragin § 13a BAföG geförderter Bedarf: 71 € Krankenversicherung* 15 € Pflegeversicherung* 86 € Gesamtbedarf

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Petition details

Petition started: 12/07/2016
Petition ends: 01/11/2017
Region: Germany
Topic:

News

  • Pet 2-18-15-8272-037851 Gesetzliche Krankenversicherung
    - Beiträge –

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.10.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass sich die Beitragsbemessung für freiwillig
    versicherte Studenten am § 13a Bundesausbildungsförderungsgesetz orientiert.

    Zur Begründung wird ausgeführt, dass die Krankenversicherungsbeiträge für freiwillig
    in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versicherte Studierende, die das
    30. Lebensjahr vollendet haben und daher nicht mehr studentisch pflichtversichert
    sind, den Krankenversicherungszuschlag nach § 13a
    Bundesausbildungsförderungsgesetz... further

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