Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - - Einführung weiterer Psychotherapie-Methoden als gesetzliche Kassenleistung

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

45 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

45 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge weitere Psychotherapie-Methoden als gesetzliche Kassenleistung einführen.

Begründung

Am 07.04.2018 ist ein 48-jähriger Mann mit einem Campingbus in eine Gruppe von Menschen hinein gefahren. Hierbei wurden zwei Menschen getötet und mindestens 20 weitere verletzt.Die Person soll psychisch krank gewesen sein. Laut der Polizei soll er deshalb schon mehrfach aufgefallen sein. Obwohl er wohlhabend gewesen sein soll, soll er des Längeren schon Gedanken gehegt haben, sich das Leben zu nehmen.Meiner Meinung nach ist diese Tragödie nicht nur deshalb eingetreten, weil er viel zu sehr krank gewesen war, sondern auch, weil das Gesundheitssystem für psychisch Kranke viel zu wenig Gesundheitsleistungen anbietet.Aktuell werden die folgenden drei Psychotherapie-Methoden von der gesetzlichen Krankenversicherung bezahlt:- Analytische Psychotherapie- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie- VerhaltenstherapieDiese drei Methoden basieren auf reine Gespräche bei Psychotherapeuten. Sie können bestenfalls nur dazu dienen, um leichte Krisen im Leben aufzufangen, wie bspw. Trennung oder Verlust. Das Leben des Patienten muss ansonsten in Ordnung sein, da die Wirkung dieser Therapien viel zu schwach sind.Sobald es aber um Hass und um Mord geht – vor allem in der Masse – und darum, dass es Taten statt Worte geben soll, ist ein Patient mit einer Gesprächstherapie definitiv nicht mehr zu erreichen. In der Regel hat dieser viele Jahre lang schwer gelitten und bei diesem Stadium der Krankheit ist das bloße Wort absolut wirkungslos. Es ist wie, als würde man einen Krebspatienten versuchen, mit Aspirin zu behandeln.Genau nichts anderes läuft nämlich in Deutschland: In der Psychiatrie werden Krebspatienten nicht nur versucht, mit Aspirin zu heilen, es wird sogar versucht, die Heilung damit zu erzwingen! Sozialarbeiter, die einem zureden, dass man es noch mal und noch mal mit einer Gesprächstherapie probieren soll. Wenn dann mit der 10. Gesprächstherapie die Wunden immer noch nicht geheilt werden konnten, soll man eben eine 11. beginnen. Therapieplätze werden von derselben Person immer weiter belegt und somit wird indirekt auch zu den langen Wartezeiten für andere Patienten beigetragen. Niemand bemerkt vor allem, dass dieser langwieriger Prozess den Geduldsfaden eines psychisch Kranken reißen kann, der dann schlimme Verbrechen begeht.Insbesondere die folgenden Psychotherapie-Methoden sollte der Bundestag als gesetzliche Kassenleistung einführen:Speziell für Patienten mit einer Persönlichkeitsstörung die folgenden:- Dialektisch-Behaviorale-Therapie- Mentalisierungsbasierte-Therapie- Übertragungsfokussierte-Therapie- SchematherapieFür Patienten, mit tief gehenden Problemen, die folgenden Methoden:- Hypnotherapie- Konzentrative-BewegungstherapieEs soll zugelassen werden, dass Patienten mehrere Therapien parallel machen, weil in manchen Fällen eine allein nicht ausreichen wird.Dieses Maßnahmenpaket wäre anstelle von Überwachung und Bürgerrechtsabbau definitiv zielführender.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 08.04.2018
Sammlung endet: 17.09.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-15-8271-005470
    81735 München
    Gesetzliche Krankenversicherung
    - Leistungen -

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, weitere Psychotherapie-Methoden als Leistungen der
    gesetzlichen Krankenversicherung einzuführen.

    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, die aktuell von der gesetzlichen
    Krankenversicherung (GKV) bezahlten Psychotherapie-Methoden basieren auf reinen
    Gesprächen bei Psychotherapeuten. Speziell bei Patienten mit einer
    Persönlichkeitsstörung seien weitere Psychotherapie-Methoden erforderlich.

    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    eingestellt. Es gingen 74 Mitzeichnungen sowie 42 Diskussionsbeiträge ein.

    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:

    Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Münster im April 2018, bei der ein Mann mit
    einem Campingbus in eine Gruppe von Menschen hineingefahren ist, beklagt der Petent
    Defizite in der Versorgung psychisch kranker Menschen. Speziell für Patienten mit einer
    Persönlichkeitsstörung fordert er die Einführung neuer Therapiemethoden wie
    Dialektisch-Behaviorale-Therapie, Mentalisierungsbasierte Therapie,
    Petitionsausschuss

    Übertragungsfokussierte Therapie und Schematherapie, sowie ferner für Patienten mit
    tiefgehenden Problemen Hypnotherapie und Konzentrative Bewegungstherapie.

    Der Leistungsanspruch der Versicherten der GKV gemäß § 27 Fünftes Buch
    Sozialgesetzbuch (SGB V) schließt auch eine angemessene psychotherapeutische
    Versorgung ein. Nach den gesetzlichen Vorgaben müssen die Leistungen ausreichend,
    zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht
    überschreiten. Qualität und Wirksamkeit der Leistungen haben dem allgemein
    anerkannten Stand der medizinischen Erkenntnisse zu entsprechen und den
    medizinischen Fortschritt zu berücksichtigen. Der "allgemein anerkannte Stand der
    medizinischen Erkenntnisse" schließt Leistungen aus, die mit wissenschaftlich nicht
    anerkannten Methoden erbracht werden. Gemäß den Vorgaben des SGB V konkretisiert
    der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) - als das oberste Beschlussgremium der
    gemeinsamen Selbstverwaltung im Gesundheitswesen - in Richtlinien den
    Leistungsanspruch gesetzlich Krankenversicherter auf bestimmte Behandlungen und
    Untersuchungen in der vertragsärztlichen Versorgung. Die vom G-BA beschlossenen
    Richtlinien sind für alle Akteure der GKV bindend.

    Näheres zum psychotherapeutischen Leistungsanspruch der Versicherten enthält die
    "Richtlinie des G-BA über die Durchführung der Psychotherapie (Psychotherapie-
    Richtlinie)". Psychotherapie im Sinne dieser Richtlinie wendet methodisch definierte
    Interventionen an, die auf als Krankheit diagnostizierte seelische Störungen einen
    systematisch verändernden Einfluss nehmen und Bewältigungsfähigkeiten des
    Individuums aufbauen. Die Psychotherapie-Richtlinie definiert auch ein zur
    Krankenbehandlung geeignetes Psychotherapieverfahren (§ 5 Psychotherapie-Richtlinie)
    sowie eine zur Behandlung einer oder mehrerer Störungen mit Krankheitswert geeignete
    Psychotherapiemethode (§ 6 Psychotherapie-Richtlinie). Dabei liegt den in der
    Psychotherapie-Richtlinie anerkannten Verfahren ein umfassendes Theoriesystem der
    Krankheitsentstehung zugrunde und ihre spezifischen Behandlungsmethoden sind in
    ihrer therapeutischen Wirksamkeit belegt. In der psychotherapeutischen Intervention
    kommt, unabhängig von der Wahl des Therapieverfahrens, der systematischen
    Petitionsausschuss

    Berücksichtigung und der kontinuierlichen Gestaltung der Therapeut-Patient-Beziehung
    eine zentrale Bedeutung zu.

    Die Anerkennung neuer Psychotherapieverfahren und -methoden erfolgt gemäß der
    Vorgaben in § 19 Psychotherapie-Richtlinie. Danach ist für die Aufnahme eines
    eigenständigen Psychotherapieverfahrens in die Richtlinie zunächst die
    wissenschaftliche Anerkennung durch den Wissenschaftlichen Beirat Psychotherapie
    gemäß § 11 Psychotherapeutengesetz erforderlich. Darüber hinaus ist nach § 19 Abs. 1
    Nr. 2 Psychotherapie-Richtlinie der Nachweis von indikationsbezogenem Nutzen,
    medizinischer Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit mindestens in besonders
    versorgungsrelevanten Anwendungsbereichen der Psychotherapie-Richtlinie zu
    erbringen.

    Hinsichtlich der Forderung nach Einführung weiterer, vom Petenten angeführter
    Psychotherapie-Methoden als Leistungen der GKV ist Folgendes anzumerken:

    Die vom Petenten geforderten Therapiemethoden sind keine eigenständigen
    Psychotherapieverfahren im Sinne der Psychotherapie-Richtlinie. Als spezielle
    psychotherapeutische Methoden können sie teilweise im Rahmen einer
    Richtlinientherapie bereits erbracht werden, sofern sie in das therapeutische Setting eines
    anerkannten Verfahrens eingebettet sind. Dies betrifft insbesondere die Dialektisch-
    Behaviorale-Therapie, die Schematherapie sowie auch die Konzentrative
    Bewegungstherapie. Die Anwendung besonderer Methoden setzt in jedem Fall eine
    hinreichende fachliche Befähigung zu dieser Methode voraus.

    In Bezug auf die Hypnotherapie bei Erwachsenen stellte der Wissenschaftliche Beirat
    Psychotherapie zusammenfassend fest, dass die Hypnotherapie bei Erwachsenen für
    Behandlungen in den Anwendungsbereichen psychische und soziale Faktoren bei
    somatischen Krankheiten sowie Abhängigkeit und Missbrauch als wissenschaftlich
    anerkannt gelten kann. Für die anderen vorgenannten Psychotherapie-Methoden liegen
    bisher keine entsprechenden Anerkennungen des Wissenschaftlichen Beirats vor.
    Insoweit fehlt es an grundlegenden Voraussetzungen für die Aufnahme in den
    Leistungsumfang der GKV.
    Petitionsausschuss

    Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
    Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Der abweichende Antrag der Fraktion DIE LINKE., die Petition der Bundesregierung - dem
    Bundesministerium für Gesundheit - als Material zu überweisen und den Fraktionen des
    Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu geben, wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Begründung (PDF)

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243 Unterschriften
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