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Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - - Gesetzliche Krankenversicherung: Insulinanaloga für Kinder und Jugendliche

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

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Der Petition wurde entsprochen

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Der Petition wurde entsprochen

  1. Gestartet 2008
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Erfolg

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Mit der Petition soll erreicht werden, dass kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ 1 von Kindern und Jugendlichen und insbesondere von Insulinpumpenträgern weiterhin verordnungsfähig bleiben.

Begründung

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat bereits zahlreiche Petitionen zu diesem Anliegen erhalten und hatte am 12.2.2007 (BT-Drucksache 16/4173) festgestellt, dass eine Veränderung der Verordnungsfähigkeit von Analog-Insulinen für Typ 1 Diabetiker nicht beabsichtigt ist. Es stellt sich die Frage nach der Verlässlichkeit der Politik, wenn diese Aussage bereits ein Jahr nach dem Abschluss des Petitionsverfahrens falsch wäre. Zu dem dieser Entscheidung zugrundeliegenden Bericht des IQWiG hatte über 300 Patienten, Familien und wissenschaftliche Fachgesellschaften Stellungnahmen abgegeben, die darauf hinwiesen, dass diese Insulinanaloga für sie einen unverzichtbaren Bestandteil der Behandlung des Diabetes darstellen. Der Bericht des IQWiG steht im Widerspruch mit anderen internationalen Arzneimittelbewertungen, die insbesondere für Kinder und Jugendliche und Insulinpumpenträger einen Zusatznutzen gegenüber Humaninsulin nachgewiesen haben. Die Veränderung der Verordnungsfähigkeit von Analoginsulinen in Deutschland wäre daher international beispiellos. Bei der Anhörung im Gemeinsamen Bundesausschuss am 13.9.2007 wurden diese Bedenken unter anderem vom Sprecher der deutschen Kinderdiabetologen nochmals vorgetragen. Wie aus gut unterrichteten Kreisen verlautet, hat der Gemeinsame Bundesausschuss dennoch nicht vor, Kinder und Jugendliche und Insulinpumpenträger von dieser Regelung auszunehmen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 24.01.2008
Sammlung endet: 20.03.2008
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Michael Bertsch Gesetzliche Krankenversicherung
    - Leistungen - Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 16.10.2008 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen überwiegend entsprochen
    wird. Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass kurzwirksame Insulinanaloga zur Behandlung
    des Diabetes mellitus Typ 1 von Kindern und Jugendlichen und insbesondere von
    Insulinpumpenträgern weiterhin verordnungsfähig bleiben.

    Während der Petitionsausschuss noch Anfang 2007 in einem Petitionsverfahren
    festgestellt habe, dass eine Veränderung der Verordnungsfähigkeit von Analog-Insu-
    linen für Typ 1 Diabetiker nicht beabsichtigt sei, werde die Verordnungsfähigkeit von
    Analog-Insulinen für Typ 1 Diabetiker nunmehr doch durch den Beschluss des
    Gemeinsamen Bundsausschusses (G-BA) vom 21. Februar 2008 infrage gestellt.
    Dem Beschluss habe ein Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im
    Gesundheitswesen (IQWiG) zugrunde gelegen, zu welchem über 300 Patienten,
    Familien und wissenschaftliche Fachgesellschaften Stellungnahmen abgegeben
    hätten. Insbesondere sei dabei darauf hingewiesen worden, dass die Insulinanaloga
    für die Betroffenen einen unverzichtbaren Bestandteil der Behandlung von Diabetes
    darstellten. Der Bericht des IQWiG stehe zudem im Widerspruch zu anderen inter-
    nationalen Arzneimittelbewertungen, die insbesondere für Kinder und Jugendliche
    und Insulinpumpenträger einen Zusatznutzen gegenüber Humaninsulin nachgewie-
    sen hätten.

    Die angekündigte Änderung der Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in
    der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom

    31. August 1993 solle daher dahingehend ergänzt werden, dass Anlage 10 um kurz-
    wirksame Insulinanaloga zur Behandlung der Diabetes mellitus Typ 1 erweitert wird. Die Petition wurde als öffentliche Petition angenommen und von 4.755 Mitzeichnern
    unterstützt. Es gingen 31 Diskussionsbeiträge ein. Zudem haben sich weitere
    Petenten mit diesem Anliegen an den Petitionsausschuss gewandt. Aufgrund des
    Sachzusammenhanges werden die Eingaben einer gemeinsamen parlamentarischen
    Prüfung zugeführt.

    Der Petitionsausschuss hat zu dem Anliegen eine Stellungnahme des Bundes-
    ministeriums für Gesundheit (BMG) eingeholt. Das Ergebnis der parlamentarischen
    Prüfung lässt sich unter Berücksichtigung dieser Stellungnahme wie folgt zusam-
    menfassen:

    Nach § 94 Abs. 1 Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) werden die Richtlinien
    des G-BA erst wirksam, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist nicht vom BMG
    beanstandet werden. Das BMG ist aufgrund der durchgeführten Prüfung zu dem Er-
    gebnis gelangt, dass der Verordnungsausschluss für Versicherte unter 18 Jahren
    unzumutbar und damit unverhältnismäßig ist. Dies wurde dem G-BA mit Schreiben
    vom 8. Mai 2008 mitgeteilt. Der G-BA muss daher erneut beschließen.

    Der vom Petenten angesprochene Beschluss des G-BA kann jedenfalls in seiner
    jetzigen Form nicht in Kraft treten. Vielmehr muss der G-BA einen erneuten Be-
    schluss fassen und diesen wiederum nach § 94 Abs. 1 SGB V dem BMG vorlegen.
    Damit keine nochmalige Beanstandung durch das BMG erfolgt, muss der G-BA dabei
    jedenfalls die Verordnungsfähigkeit von Insulinanaloga zur Behandlung von Diabetes
    Typ 1 für Versicherte unter 18 Jahren beschließen.

    Der Petitionsausschuss begrüßt die deutliche Haltung des BMG, da auch er der
    Auffassung ist, dass die Verordnungsfähigkeit von Insulinanaloga zur Behandlung
    von Diabetes Typ 1 im Hinblick auf Versicherte unter 18 Jahren aus Gründen der

    Verhältnismäßigkeit geboten ist. Hinsichtlich einer darüber hinausgehenden Verord-
    nungsfähigkeit von Insulinanaloga zur Behandlung von Diabetes Typ 1 kann er ein
    Tätigwerden jedoch nicht in Aussicht stellen.

    Vor diesem Hintergrund empfiehlt er, das Petitionsverfahren abzuschließen, da dem
    Anliegen durch die Mitteilung des BMG überwiegend Rechnung getragen wird.

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