Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - - Heraufsetzung der Altersgrenze bei Kindern (auf neun Jahre) für die stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
58 Unterstützende 58 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

58 Unterstützende 58 in Deutschland

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2017
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Altersgrenze bei Kindern für die stationäre Mitaufnahme einer Begleitperson im Krankenhaus vom Vorschulalter auf neun Jahre heraufgesetzt wird (und die Kosten für die Übernachtung von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden müssen).

Begründung

Wenn Kinder in einer Klinik stationär behandelt werden müssen, ist die Trennung von den Eltern eine zusätzliche psychische Belastung, die den Genesungsprozess erschweren kann.Deshalb empfiehlt die Gesellschaft der Kinderkrankenhäuser und Kinderabteilungen in Deutschland (GKinD) Rooming-in bis zum 9. Geburtstag des Kindes.Die gesetzlichen Krankenkassen haben laut Bericht einer Zeitung im ersten Quartal 2017 insgesamt mit einem Plus von 620 Millionen Euro abgeschlossen. Damit wären ihre Rücklagen auf einen Rekordwert von 16.5 Milliarden Euro gestiegen. Das sind gut 200 Millionen Euro mehr als im Vorjahresquartal.Daher können die entstehenden Mehrkosten auch von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen werden.Im Gegensatz dazu kann sich ein Durchschnittsverdiener die Übernachtungskosten von teilweise bis zu 100 Euro pro Nacht nicht leisten.Der Aufenthalt im Krankenhaus (in fremder Umgebung, ohne Bezugsperson, evtl. mit Schmerzen verbunden bzw. anderen Kindern, welche im gleichen Zimmer untergebracht sind und vor Schmerzen weinen), piepsenden Geräten etc. kann für Kinder vor dem neunten Geburtstag eine höchst traumatische Erfahrung sein.Die Mitaufnahme einer Begleitperson ist deswegen notwendig, da sie dem Kind in dieser Ausnahmesituation eine große emotionale Stütze sein kann.

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Neuigkeiten

  • Pet 2-18-15-8271-045606 Gesetzliche Krankenversicherung
    - Leistungen –

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 21.03.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass bei stationären Krankenhausaufenthalten von
    Kindern bis zum 9. Lebensjahr die Kosten für die Mitaufnahme einer Begleitperson
    (Rooming-in) von der gesetzlichen Krankenversicherung erstattet werden.

    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, der Aufenthalt im Krankenhaus könne für
    Kinder vor dem 9. Geburtstag eine höchst traumatische Erfahrung sein.

    Zu den Einzelheiten des Vortrags der Petentin wird auf die Unterlagen verwiesen.

    Die Eingabe war als... weiter

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