Der Deutsche Bundestag möge beschließen…, dass endlich die ROTA-Viren Impfung für alle Kinder von den Krankenkassen bezahlt wird und diese in den Katalog der Stiko aufgenommen wird.
Begründung
Es ist anscheinend immer noch nicht zu allen Krankenkassen durchgedrungen ist wie wichtig die o.g. Impfung ist. Leider ist diese Impfung noch immer nicht in der Empfehlungsliste der Stiko enthalten, so dass viele Kassen es immer noch als Vorwand nehmen diesen Impfschutz für die allerkleinsten nicht zahlen zu müssen. Fakt ist hier besteht DRINGENDER Handlungsbedarf. Diese für manchen kleinen Wurm LEBENSWICHTIGE Impfung muss schnellstmöglich in den Katalog aufgenommen werden. Ich bitte Sie dies auf Ihrer nächsten Sitzung noch einmal vorzustellen. Sie können vielleicht damit noch ein paar Jahre warten, aber einige Zwerge eben nicht und es kann einfach nicht in Ihrem Interesse sein, dass Kinder heutzutage bei all unseren Möglichkeiten noch an so einer schlichten Durchfallerkrankung sterben bzw. mit dem Tod ringen ( wenn es sie ganz schlimm erwischt). Bitte setzten sie sich endlich für unsere Kleinsten ein und setzten sie ein Zeichen für ALLE Krankenkassen, dass die sich nicht mehr aus der Verantwortung stehlen können. Es ist soooo wichtig und es sollten allen Kindern (ob arm oder ob es reiche Eltern hat) der gleiche Impfschutz zu teil werden dürfen.
Pet 2-17-15-8271-041311Gesetzliche Krankenversicherung
- Leistungen -
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Die Petentin fordert, dass die Rota-Virusimpfung von den Krankenkassen bezahlt
wird und in den Katalog der Ständigen Impfkommission aufgenommen wird.
Zu den Einzelheiten des Vortrages der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 125 Mitzeichnungen sowie
23 Diskussionsbeiträge ein.
Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:
Der Petitionsausschuss weist grundsätzlich darauf hin, dass Rotaviren die häufigste
Ursache viraler Darminfektionen bei Kindern sind. Die Krankheitslast von Rotavirus-
Erkrankungen in Deutschland ergibt sich nach Aussage der Bundesregierung
gegenüber dem Petitionsausschuss aus der Häufigkeit der Erkrankung und der
Anzahl der Hospitalisierungen, jedoch nicht aus der Schwere der Erkrankung. Es
müssen ca. 49 Prozent der erkrankten, unter zweijährigen Kinder im Krankenhaus
behandelt werden. Nur vereinzelt kommt es zu Todesfällen durch Rotavirus-
Erkrankungen in Deutschland, allerdings haben Rotavirus-Erkrankungen in
Entwicklungsländern eine besondere Bedeutung, weil sie maßgeblich zur Mortalität
im Kindesalter beitragen.
Die Ständige Impfkommission (STIKO) mit Sitz am Robert Koch-Institut hat eine
systematische Bewertung der Evidenzlage bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit der
verfügbaren Impfstoffe gegen Rotaviruserkrankungen durchgeführt und eine
Abwägung der mit der Impfung verbundenen Risiken und des Nutzens im Hinblick
auf die Krankheitslast durch Rotaviren in Deutschland getroffen. Hierbei hat sie auch
zwischenzeitlich vorliegende Daten zur Impfstoffsicherheit und zurKrankheitslast
berücksichtigt.
Die STIKO hat im März 2013 die Aufnahme der Rotavirus-Schluckimfpung für
Säuglinge als Standardimpfung in den Impfkalenderempfohlen. Bei der Impfung
handelt es sich um eine Schluckimpfung mit einem oralen Lebendimpfstoff. Je nach
verwendetem Impfstoff werden ab dem Alter von 6 Wochen 2 (Rotarix ®) bzw. 3
Dosen (RotaTeq®) in einem Mindestabstand von 4 Wochen verabreicht. Die STIKO-
Empfehlung zu Rotaviren wurde im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-
Instituts (35/2013) und im Bundesgesundheitsblatt im Juli 2013 veröffentlicht.
Am 01.10.2013 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Umsetzung
der STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Rotavirus beraten und die Aufnahmein
die Schutzimpfungs-Richtliniebeschlossen, die am 20.12.2013 in Kraft getreten ist.
Säuglinge ab dem Alter von sechs Wochen können somit zu Lasten der gesetzlichen
Krankenversicherung gegen den Rotavirus geimpft werden.
Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres
Tätigwerden nicht in Aussicht stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.Begründung (pdf)