Gesetzliche Krankenversicherung - Leistungen - - Kostenübernahme für Impfung gegen ROTA-Viren

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

125 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

125 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…, dass endlich die ROTA-Viren Impfung für alle Kinder von den Krankenkassen bezahlt wird und diese in den Katalog der Stiko aufgenommen wird.

Begründung

Es ist anscheinend immer noch nicht zu allen Krankenkassen durchgedrungen ist wie wichtig die o.g. Impfung ist. Leider ist diese Impfung noch immer nicht in der Empfehlungsliste der Stiko enthalten, so dass viele Kassen es immer noch als Vorwand nehmen diesen Impfschutz für die allerkleinsten nicht zahlen zu müssen. Fakt ist hier besteht DRINGENDER Handlungsbedarf. Diese für manchen kleinen Wurm LEBENSWICHTIGE Impfung muss schnellstmöglich in den Katalog aufgenommen werden. Ich bitte Sie dies auf Ihrer nächsten Sitzung noch einmal vorzustellen. Sie können vielleicht damit noch ein paar Jahre warten, aber einige Zwerge eben nicht und es kann einfach nicht in Ihrem Interesse sein, dass Kinder heutzutage bei all unseren Möglichkeiten noch an so einer schlichten Durchfallerkrankung sterben bzw. mit dem Tod ringen ( wenn es sie ganz schlimm erwischt). Bitte setzten sie sich endlich für unsere Kleinsten ein und setzten sie ein Zeichen für ALLE Krankenkassen, dass die sich nicht mehr aus der Verantwortung stehlen können. Es ist soooo wichtig und es sollten allen Kindern (ob arm oder ob es reiche Eltern hat) der gleiche Impfschutz zu teil werden dürfen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.08.2012
Sammlung endet: 03.10.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 2-17-15-8271-041311Gesetzliche Krankenversicherung
    - Leistungen -
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 25.09.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
    Begründung
    Die Petentin fordert, dass die Rota-Virusimpfung von den Krankenkassen bezahlt
    wird und in den Katalog der Ständigen Impfkommission aufgenommen wird.
    Zu den Einzelheiten des Vortrages der Petentin wird auf die von ihr eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internet-Seite des Deutschen
    Bundestages eingestellt. Es gingen 125 Mitzeichnungen sowie
    23 Diskussionsbeiträge ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage von
    Stellungnahmen der Bundesregierung wie folgt dar:
    Der Petitionsausschuss weist grundsätzlich darauf hin, dass Rotaviren die häufigste
    Ursache viraler Darminfektionen bei Kindern sind. Die Krankheitslast von Rotavirus-
    Erkrankungen in Deutschland ergibt sich nach Aussage der Bundesregierung
    gegenüber dem Petitionsausschuss aus der Häufigkeit der Erkrankung und der
    Anzahl der Hospitalisierungen, jedoch nicht aus der Schwere der Erkrankung. Es
    müssen ca. 49 Prozent der erkrankten, unter zweijährigen Kinder im Krankenhaus
    behandelt werden. Nur vereinzelt kommt es zu Todesfällen durch Rotavirus-
    Erkrankungen in Deutschland, allerdings haben Rotavirus-Erkrankungen in
    Entwicklungsländern eine besondere Bedeutung, weil sie maßgeblich zur Mortalität
    im Kindesalter beitragen.
    Die Ständige Impfkommission (STIKO) mit Sitz am Robert Koch-Institut hat eine
    systematische Bewertung der Evidenzlage bezüglich Wirksamkeit und Sicherheit der

    verfügbaren Impfstoffe gegen Rotaviruserkrankungen durchgeführt und eine
    Abwägung der mit der Impfung verbundenen Risiken und des Nutzens im Hinblick
    auf die Krankheitslast durch Rotaviren in Deutschland getroffen. Hierbei hat sie auch
    zwischenzeitlich vorliegende Daten zur Impfstoffsicherheit und zurKrankheitslast
    berücksichtigt.
    Die STIKO hat im März 2013 die Aufnahme der Rotavirus-Schluckimfpung für
    Säuglinge als Standardimpfung in den Impfkalenderempfohlen. Bei der Impfung
    handelt es sich um eine Schluckimpfung mit einem oralen Lebendimpfstoff. Je nach
    verwendetem Impfstoff werden ab dem Alter von 6 Wochen 2 (Rotarix ®) bzw. 3
    Dosen (RotaTeq®) in einem Mindestabstand von 4 Wochen verabreicht. Die STIKO-
    Empfehlung zu Rotaviren wurde im Epidemiologischen Bulletin des Robert Koch-
    Instituts (35/2013) und im Bundesgesundheitsblatt im Juli 2013 veröffentlicht.
    Am 01.10.2013 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) über die Umsetzung
    der STIKO-Empfehlung zur Impfung gegen Rotavirus beraten und die Aufnahmein
    die Schutzimpfungs-Richtliniebeschlossen, die am 20.12.2013 in Kraft getreten ist.
    Säuglinge ab dem Alter von sechs Wochen können somit zu Lasten der gesetzlichen
    Krankenversicherung gegen den Rotavirus geimpft werden.
    Vor dem Hintergrund des Dargelegten kann der Petitionsausschuss ein weiteres
    Tätigwerden nicht in Aussicht stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.Begründung (pdf)

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