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Gesetzliche Krankenversicherung - Mitgliedschaft - - Wahlfreiheit für Studierende und Auszubildende

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2012
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen…dass im Sozialgesetzbuch für Studenten und Auszubildende die Möglichkeit festgeschrieben wird, sich mit dem Auslaufen der Ansprüche auf Kindergeldzahlungen und/oder nach Beendigung des Studiums für eine private oder gesetzliche Krankenkasse entscheiden zu können.

Perustelut

Erstens: In der Familienkasse der GKV sind Studenten bis zum Auslaufen der Ansprüche auf Kindergeldzahlung kostenlos mitversichert und haben danach (theoretisch) eine konkrete Wahlmöglichkeit zwischen einem Beitritt zur GKV oder der PKV. Beihilfeberechtigte müssten sich schon mit dem Beginn des Studiums - also in etwa sechs Jahre vor dem Auslaufen der Ansprüche auf Kindergeldzahlung - endgültig für eine der beiden Einrichtungen entscheiden.Zweitens:Beihilfeberechtigte sind zu 20% mit einem eigenen Vertrag und entsprechenden Kosten Mitglied der PKV und mit 80% bei der jeweiligen Beihilfestelle (zu landesunterschiedlichen Bedingungen) versichert - was in etwa der Familienkasse gleichzusetzen ist. Dieser Personenkreis ist damit überhaupt nicht reinen Privatversicherten gleichzustellen, was de facto aber geschieht.Fazit:Wenn diese Veränderungen realisiert würden, bestünde Gleichheit.

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Uutiset

  • Pet 2-17-15-8270-044491Gesetzliche Krankenversicherung
    - Mitgliedschaft -
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 22. Mai 2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, für Studenten und Auszubildende die Möglichkeit
    festzuschreiben, sich mit dem Auslaufen der Ansprüche auf Kindergeldzahlungen
    und/oder nach Beendigung des Studiums für eine private oder gesetzliche
    Krankenkasse entscheiden zu können.
    Die Petent spricht die gesetzlichen Regelungen zur Versicherungspflicht von
    Studenten an, die sich zu Beginn des Studiums, z. B. wegen einer
    Beihilfeberechtigung über einen Elternteil von dieser Versicherungspflicht... enemmän

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