Gesetzliche Regelungen beim Immobilienkauf

Indiener
Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
9 Ondersteunend 9 in Duitsland

Handtekeningeninzameling voltooid

9 Ondersteunend 9 in Duitsland

Handtekeningeninzameling voltooid

  1. Begonnen 2020
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. Ingediend
  4. Gesprek met ontvanger
  5. Beslissing

Dit is een online petitie des Deutschen Bundestags .

doorsturen

Der Deutsche Bundestag möge ein Gesetz erlassen, nach dem mündliche oder schriftliche Abreden zwischen Erwerbsinteressent und Grundstückeigentümer beim Immobilienkauf zur Rechtsfolge haben, dass zwar kein Anspruch auf Abschluss eines notariellen Grundstückskaufvertrages begründet wird, wohl aber eine Vertragsstrafe fällig wird, wenn ein Vertragspartner sich unerwartet vom Vertrag löst.

Reden

Damit soll erreicht werden, dass Zusagen verbindlich getroffen und vorvertragliche Zeit-, und Geldaufwendungen der Käufer gewürdigt werden.Beim Hauskauf gibt es eine Reservierungsbestätigung des Maklers und mündliche Zusagen der Eigentümer zum Kauf. Manchmal sogar schriftliche Zusagen zum Kauf, unterzeichnet durch den Eigentümer und den Erwerbsinteressenten, nicht notariell beglaubigt. Der Erwerbsinteressent nimmt Kontakt zum Notar auf, geht davon aus, daß der Eigentümer den Verkauf durchführen wird. Der Eigentümer sucht währenddessen weiter nach Interessenten und findet ein besseres Angebot. Ohne Rechtsfolge sagt er dem Erwerbsinteressenten ab. Anders als beim schriftlichen notariellen Vorvertrag ist die Rechtsfolge eine vereinbarte Geldstrafe für den Eigentümer, wenn er sich nicht an den Verkauf hält oder für den Erwerbsinteressenten, der sich nicht an den Kauf hält. So kann der Eigentümer zwar nicht zur Veräußerung gezwungen werden wie beim notariellen Vorvertrag, wohl aber motiviert werden, zu seiner Erklärung zu stehen. Das gleiche trifft auf den Erwerbsinteressenten zu.

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