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Dette er en online petition des Deutschen Bundestags ,
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Eine neue Regelung für die Sicherheit von Beschäftigten in Spielhallen.Verbesserung der DGUV-Vorschrift sowie des Arbeitsschutzgesetzes.- Sicherheit für Mitarbeiter- Reglung bei Alleinarbeit- Verbesserung der Gebäudesicherheit, kontrolliert durch staatliche Stellen und Standortsbezogen.- Regelmäßige Kontrollgänge durch einen Wach-/Sicherheitsdienst
Begrundelse
Durch Alleinarbeit steigt das Sicherheitsrisiko drastisch, für die Beschäftigten in Spielhallen. Besondere Gefährdungen ergeben sich durch aggressive Kunden und durch Raubüberfälle.Nach §§ 3 ff. der DGUV-Vorschrift 20 müssen in Spielhallen insbesondere folgende Sicherungssysteme vorhanden sein:- amtsberechtigter Telefonanschluss,- Überfallmeldeanlage- optische RaumüberwachungAlleinarbeit ist bislang zulässig und regelmäßige Kontrollgänge durch einen Wach-/Sicherheitsdienst fordert die DGUV-Vorschrift nicht!
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