Gesetzliche Unfallversicherung - Unfall- und arbeitsschutzrechtliche Verbesserungen für die Sicherheit von Beschäftigten in Spielhallen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
14 Unterstützende 14 in Deutschland

Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

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Die Petition wurde vom Petenten zurückgezogen

  1. Gestartet 2016
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Eine neue Regelung für die Sicherheit von Beschäftigten in Spielhallen.Verbesserung der DGUV-Vorschrift sowie des Arbeitsschutzgesetzes.- Sicherheit für Mitarbeiter- Reglung bei Alleinarbeit- Verbesserung der Gebäudesicherheit, kontrolliert durch staatliche Stellen und Standortsbezogen.- Regelmäßige Kontrollgänge durch einen Wach-/Sicherheitsdienst

Begründung

Durch Alleinarbeit steigt das Sicherheitsrisiko drastisch, für die Beschäftigten in Spielhallen. Besondere Gefährdungen ergeben sich durch aggressive Kunden und durch Raubüberfälle.Nach §§ 3 ff. der DGUV-Vorschrift 20 müssen in Spielhallen insbesondere folgende Sicherungssysteme vorhanden sein:- amtsberechtigter Telefonanschluss,- Überfallmeldeanlage- optische RaumüberwachungAlleinarbeit ist bislang zulässig und regelmäßige Kontrollgänge durch einen Wach-/Sicherheitsdienst fordert die DGUV-Vorschrift nicht!

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