Trafik

Gestattung der Autowäsche an Sonn- und Feiertagen in Rheinland-Pfalz

Initiativtagaren är inte offentlig
Petitionen är riktat mot
Der Bürgerbeauftragte des Landes Rheinland-Pfalz
215 Stödjande 184 i Rheinland-Pfalz

Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

215 Stödjande 184 i Rheinland-Pfalz

Initiativtagaren skickade inte in petitionen.

  1. Startad 2018
  2. Insamlingen är klar
  3. Inlämnad
  4. Dialog
  5. Misslyckade

Wir bitten Sie, uns dabei zu unterstützen, dass auch in Rheinland-Pfalz durch eine entsprechende Änderung des Landesgesetzes künftig die automatische Fahrzeugwäsche an Sonn- und Feiertagen erlaubt wird.

Orsak

In den meisten Bundesländern Deutschlands – und in den allermeisten Ländern Europas – ist es auch an Sonn- und Feiertagen erlaubt, das Fahrzeug durch eine Fahrzeugwaschanlage (Portalanlage, Waschstraße oder SB-Waschplatzanlage) zu reinigen. Dafür gibt es eine Reihe guter Gründe:

  • Verkehrssicherheit: Blitzsaubere Autos erhöhen gerade in der dunklen Jahreszeit beziehungsweise in der Dämmerung die Verkehrssicherheit, da sie besser gesehen werden.

  • Umweltschutz: Die gewerbliche Fahrzeugwäsche ist auch ein aktiver Beitrag zum Umweltschutz, da hier weit weniger Wasser verbraucht wird als bei der alternativen Handwäsche auf dem eigenen Grundstück. Außerdem werden abgewaschener Schmutz und eingesetzte Chemikalien ordnungsgemäß im Kreislauf geführt beziehungsweise ordnungsgemäß vorgereinigt in den Abwasserkanal eingeleitet.

  • Wirtschaftsförderung: Durch die modernen Waschanlagen und Reinigungsmittel werden die Fahrzeuge auch optimal gereinigt und gepflegt. Die Gestattung der gewerblichen Fahrzeugwäsche an Sonn- und Feiertagen führt aus den Erfahrungen anderer Bundesländer zu einem Mehrumsatz von bis zu 25 Prozent (nicht Umsatzverlagerung). Dies erhöht das Steueraufkommen und konsolidiert die wirtschaftliche Existenz mittelständischer Unternehmen – und somit auch die Erhaltung oder Schaffung von Arbeitsplätzen.

Eine Störung der sonntäglichen Ruhe geht von den Waschbetrieben nicht aus, da sie sich oftmals in Gewerbegebieten befinden und die dort verrichteten Tätigkeiten kaum störend bemerkbar sind.

Deshalb bitten wir Sie, unser Anliegen zu unterstützen und sich an dieser Petition zu beteiligen!

Der BTG ist der einzige, seit 64 Jahren tätige Fachverband für die Branche gewerbliche Fahrzeugwäsche und bittet hiermit höflich um Ihre Unterstützung!

Weitere Informationen zu unserem Verband finden Sie auf unserer Webseite: https://www.btg-minden.de.

Die Petitionen für die anderen Bundesländer finden Sie hier: Baden-Württemberg: openpetition.de/!fwvwc Bremen: openpetition.de/!kpmmp Niedersachsen: openpetition.de/!ynrnz Nordrhein-Westfahlen: openpetition.de/!pynfd Saarland: openpetition.de/!vppng

Tack för ditt stöd

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Nyheter

  • Liebe Unterstützende,
    der Petent oder die Petentin hat innerhalb der letzten 12 Monate nach Ende der Unterschriftensammlung keine Neuigkeiten erstellt und den Status nicht geändert. openPetition geht davon aus, dass die Petition nicht eingereicht oder übergeben wurde.

    Wir bedanken uns herzlich für Ihr Engagement und die Unterstützung,
    Ihr openPetition-Team

Die Anzahl der Verkehrsteilnehmer steigt, wegen einem zusätzlichen Tag an dem man sein Auto waschen kann, auch nicht plötzlich an, sie verteilen sich nur auf einen weiteren Tag was logisch gesehen zu einer Lärmentlastung führt.

Inga KONTRA-argument än.

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