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Parlament
Abschaffung der Ausstellung von Erbscheinen durch das Nachlassgericht (Amtsgericht), ohne eine schriftliche Bestellung eines Erbscheines, durch die Erben.
Anerkennung von notariell beglaubigten und eröffneten Testamenten des Erblassers.
Das Problem ist, dass das Nachlassgericht einen Erbschein erstellen kann, ohne eine schriftliche Beauftragung durch die Erben vorliegen zu haben.
Die Kosten für die Ausstellung eines Erbscheines durch das Nachlassgericht, ist bei Grundbesitz und Immobilien abhängig vom vererbten Vermögen des Erblassers.
Diese finanziellen Forderungen durch die Landeskassen, für die Grundbucheintragung, müssen bei vorhandenem notariell eröffnetem handschriftlichenTestament, ohne Erbschein und den verbundenen Kosten durch den Erbschein, erfolgen.
Dôvody
Die meisten Menschen in der BRD kommen in die Lage Grundbesitz und/oder Immobilien zu Erben. Die Kosten, die der Staat erhebt sind bei vorhandenem notariellen Testament des Erblassers nicht berechtigte Kosten des Staates, die die Hinterbliebenen zu entrichten haben.