Gesundheitsfachberufe - Abschaffung von Krankenversicherungsbeiträgen für Angestellte in der Medizin/Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge für Angestellte in Pflegeeinrichtungen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

28 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

28 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2018
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Mit der Petition wird die Abschaffung von Krankenversicherungsbeiträgen für Angestellte in der Medizin (z. B. Krankenhäuser, Arztpraxen), sowie die Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge für Angestellte in Pflegeeinrichtungen (z. B. Seniorenheime) angeregt.

Begründung

Der Personalmangel an deutschen Krankenhäusern und in deutschen Seniorenheimen ist immens und dadurch leidet die Qualität der Versorgung dieser essentiellen Grundpfeiler unserer Gesellschaft.Angestellten in Krankenhäusern, Arztpraxen und Seniorenheimen fehlt oft die Zeit, die jeder Patient individuell benötigt, weil schlichtweg das Aufkommen zu groß und die Personalie unterbesetzt ist.In Krankenhäusern kommt vor allem die so wichtige Hygiene durch diesen Zeitdruck zu kurz und in Seniorenheimen fühlen sich die Bewohner vernachlässigt.Überstunden sind in diesen Bereichen an der Tagesordnung und Entlastung seit Jahren nicht in Sichtweite.Meines Erachtens nach sollten Menschen, die in diesen Bereichen arbeiten, nicht dafür zahlen müssen eine gute Krankenversorgung oder Altersversorgung zu erhalten, da sie ihren Teil dazu beitragen.Außerdem wäre der Wegfall der Beiträge für viele ein Anreiz solche Berufe wieder in Erwägung zu ziehen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 06.02.2018
Sammlung endet: 29.03.2018
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Petitionsausschuss

    Pet 2-19-15-2124-003533
    22045 Hamburg
    Gesundheitsfachberufe

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird die Abschaffung von Krankenversicherungsbeiträgen für Angestellte
    in der Medizin (z.B. Krankenhäuser, Arztpraxen) sowie die Abschaffung der
    Rentenversicherungsbeiträge für Angestellte in Pflegeeinrichtungen (z.B. Seniorenheime)
    angeregt.
    Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, Menschen, die in den o.g. Bereichen arbeiten,
    sollten nicht dafür zahlen müssen, eine gute Krankenversorgung oder Altersversorgung
    zu erhalten.
    Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
    Unterlagen verwiesen.
    Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages
    eingestellt. Es gingen 28 Mitzeichnungen sowie 21 Diskussionsbeiträge ein.
    Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung stellt sich auf der Grundlage einer
    Stellungnahme der Bundesregierung wie folgt dar:
    Der Vorschlag, alle Angestellten in der Medizin von Krankenversicherungsbeiträgen
    freizustellen, ist kein gangbarer Weg, um Gesundheits- und Pflegeberufe attraktiver zu
    machen. Eine derartige Regelung würde gegen das Solidarprinzip der gesetzlichen
    Krankenversicherung (GKV) verstoßen, nach dem alle Mitglieder Beiträge auf Basis ihrer
    wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu entrichten haben.
    Petitionsausschuss

    Mit einer derartigen Regelung wären im Übrigen erhebliche Mindereinnahmen zu Lasten
    der GKV verbunden. Bei einer Beitragsfreiheit für die gesetzlich versicherten abhängig
    Beschäftigten in Arztpraxen und Krankenhäusern wäre auf Basis der
    Gesundheitspersonalrechnung des Statistischen Bundesamtes mit Mindereinnahmen der
    GKV in Höhe von jährlich ca. 10 Mrd. Euro zu rechnen, die von allen Beitragszahlern über
    dementsprechend höhere Zusatzbeiträge zu refinanzieren wären. Im Ergebnis würden
    Geringverdiener aus anderen Branchen mit höheren Zusatzbeiträgen die
    Beitragsfreistellung von Angestellten in Arztpraxen und Krankenhäusern mit höheren
    Einkommen finanzieren.
    Zudem wäre eine ausschließliche Begünstigung von Angestellten gegenüber
    Selbstständigen nicht zu rechtfertigen, die sich durch ihre Tätigkeit gleichermaßen um
    das Gesundheitswesen "verdient machen".
    Um die Arbeit in der Pflege attraktiver zu machen, wurde im Juli 2018 die "Konzertierte
    Aktion Pflege" auf Initiative des Bundesministeriums für Gesundheit, des
    Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und des
    Bundesministeriums für Arbeit und Soziales gestartet. Hier sollen innerhalb eines Jahres
    Maßnahmen und Empfehlungen erarbeitet werden, um die Arbeitsbedingungen und die
    Verdienstmöglichkeiten für Fach- und Hilfskräfte in der Pflege zu verbessern. Dies
    beinhaltet insbesondere auch Maßnahmen zur flächendeckenden Entlohnung in der
    Altenpflege nach Tarif und die Nutzung der Digitalisierung zur Entlastung von
    Pflegekräften.
    Des Weiteren werden Maßnahmen vorbereitet, um die Gesundheitsvorsorge auszubauen,
    Auszubildende für die neue Pflegeausbildung zu gewinnen, die Aus-, Fort- und berufliche
    Weiterbildung zu stärken, Pflegekräfte in der Pflege zu halten, den Wiedereinstieg in den
    Beruf zu fördern, Fachkräfte aus dem Ausland zu gewinnen.
    Dem Vorschlag zur Abschaffung der Rentenversicherungsbeiträge für die Angestellten
    kann nicht gefolgt werden:
    Zum einen basiert die gesetzliche Rentenversicherung auf einer von der
    Solidargemeinschaft aller Versicherten getragenen Umlagefinanzierung. Das bedeutet,
    dass alle Leistungen der Rentenversicherung (Rentenzahlungen und Leistungen zur
    Teilhabe) grundsätzlich aus den zur selben Zeit eingehenden Einnahmen finanziert
    Petitionsausschuss

    werden. Die Umsetzung des Vorschlages würde zu einer Schwächung des
    Umlageverfahrens führen, weil eine Freistellung der Angestellten in Pflegeeinrichtungen
    von der Beitragszahlung - wie in der GKV auch - zu Beitragsmindereinnahmen führen
    würde.
    Zum anderen ist die gesetzliche Rentenversicherung ein vorleistungsbezogenes
    Alterssicherungssystem mit Lohnersatzfunktion. Die Höhe einer Rente richtet sich im
    Grundsatz nach der Dauer des Versicherungslebens und nach der Höhe der durch
    Beitragszahlung versicherten Entgelte. Der Vorschlag würde die Lohnersatzfunktion der
    Rente in Frage stellen und zugleich die Frage aufwerfen, in welcher Höhe Angestellte in
    Pflegeeinrichtungen Rentenanwartschaften für die Zeit ihrer Beitragsfreistellung
    erwerben und wie diese finanziert werden sollen. Ähnlich wie bei der vorgeschlagenen
    Freistellung von den Krankenversicherungsbeiträgen könnte dies nur zu Lasten der
    Solidargemeinschaft der Rentenversicherung und hier insbesondere aller aktiven
    Beitragszahlerinnen und Beitragszahler gehen, die die Leistungen über höhere
    Beitragssätze zu finanzieren hätten, ohne dafür selbst höhere Rentenanwartschaften zu
    erwerben.
    Vor dem Hintergrund des Dargelegten vermag der Petitionsausschuss ein weiteres
    Tätigwerden nicht in Aussicht zu stellen und empfiehlt daher, das Petitionsverfahren
    abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.

    Begründung (PDF)

Noch kein PRO Argument.

WAs soll das bringen? Das bringt diesen Leuten bestimmt nciht mehr Geld, da wird dann einfach der Bruttolohn gedrückt ... ok macht die Arbeitskraft billiger und eventuell ganz velleicht werden die Häuser eine weitere Kraft einstellen. Mehr Leute gefällig, dann muss es eben wieder Zivis geben

Das könnte Sie auch interessieren

49 %
243 Unterschriften
114 Tage verbleibend

Helfen Sie mit, Bürgerbeteiligung zu stärken. Wir wollen Ihren Anliegen Gehör verschaffen und dabei weiterhin unabhängig bleiben.

Jetzt fördern