Mit der Petition, wird eine Anpassung des Notfallsanitätergesetzes, an Art 3 Abs. 1 GG gefordert.
Begründung:
Das Gesetz verstößt gegen den o.G. Artikel des Grundgesetzes. Den Rettungsassistenten wird faktisch ihr Staatsexamen aberkannt. Nach Beendigung der Übergangsfrist, dürfen sie ihr bisheriges Tätigkeitsfeld, als Transportführer auf dem Rettungswagen, nicht mehr ausüben. Es gibt viele frühere Berufsbezeichnungen, welche geändert wurden (z.B. Krankenschwester oder KFZ Mechaniker). Alle dürfen in ihrem bisherigen Tätigkeitsfeld uneingeschränkt weiterarbeiten. Auch bei den Ergänzungsprüfungen wird der Gleichheitsgrundsatz (80 – 960 Stunden) nicht beachtet. Die persönliche Situation der Betroffenen wird ebenfalls nicht berücksichtigt.
19.07.2017 (aktiv bis 06.09.2017)