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No se aceptó la petición.
Esta es una petición en línea des Deutschen Bundestags.
La petición está dirigida a: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im neuen Pflegeberufegesetz das eigenständige Berufsbild der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erhalten bleibt. Wenn die generalistische Pflegegrundausbildung stattfinden soll, dann muss im Gesetz eine ausreichende Spezialsierung bzw. Schwerpunktsetzung für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege festgelegt werden, die der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege (2003) entspricht.
Razones.
Im bisherigen Entwurf mit der generalistischen Pflegeausbildung wird nicht der Bedarf für die kompetente pflegerische Versorgung von Frühgeborenen bis Jugendlichen und ihren Familien für Deutschland gesichert. Der allgemeinen Pflegegrundausbildung müsste sich eine spezialisierte Weiterbildung anschließen, deren Kosten bisher nicht geklärt und voraussichtlich auch nicht gesichert ist. In Folge dessen würde z.B. für deutsche Kinderkliniken nicht mehr ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen. Eine Auszubildende in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege muss genügend Gelegenheit haben, neben dem entsprechenden spezifischen Unterrichtsangebot ihre pflegerische Handlungskompetenz bei Kindern unterschiedlicher Altersstufen zu entwickeln. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, Kinder als die Zukunft unserer Gesellschaft zu schützen. Der bisherige Beruf der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege leistet dazu einen wertvollen Beitrag, der auch für zukünftige Generationen erhalten bleiben sollte. Der erhöhte Personalbedarf für die pflegerische Versorgung alter Menschen in unserer Gesellschaft ist gewiss auch mit Erhalt der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu sichern.
Enlace a la petición.
Hoja desprendible con código QR
Descargar. (PDF)Detalles de la petición
Petición iniciada:
09/12/2015
La petición termina:
25/01/2016
Región:
Alemania
Categoría, Tema:
Noticias
-
Pet 2-18-15-2124-027654
Gesundheitsfachberufe
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass im neuen Pflegeberufegesetz das eigenständige
Berufsbild der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erhalten bleibt. Wenn die
generalistische Pflegegrundausbildung stattfinden soll, dann muss im Gesetz eine
ausreichende Spezialisierung bzw. Schwerpunktsetzung für die Gesundheits- und
Kinderkrankenpflege festgelegt werden, die der aktuellen Ausbildungs- und
Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege (2003) entspricht.... Más.