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Gesundheitsfachberufe - Erhalt des eigenständigen Berufsbildes der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege

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Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass im neuen Pflegeberufegesetz das eigenständige Berufsbild der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erhalten bleibt. Wenn die generalistische Pflegegrundausbildung stattfinden soll, dann muss im Gesetz eine ausreichende Spezialsierung bzw. Schwerpunktsetzung für die Gesundheits- und Kinderkrankenpflege festgelegt werden, die der aktuellen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege (2003) entspricht.

Selgitus

Im bisherigen Entwurf mit der generalistischen Pflegeausbildung wird nicht der Bedarf für die kompetente pflegerische Versorgung von Frühgeborenen bis Jugendlichen und ihren Familien für Deutschland gesichert. Der allgemeinen Pflegegrundausbildung müsste sich eine spezialisierte Weiterbildung anschließen, deren Kosten bisher nicht geklärt und voraussichtlich auch nicht gesichert ist. In Folge dessen würde z.B. für deutsche Kinderkliniken nicht mehr ausreichend qualifiziertes Personal zur Verfügung stehen. Eine Auszubildende in der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege muss genügend Gelegenheit haben, neben dem entsprechenden spezifischen Unterrichtsangebot ihre pflegerische Handlungskompetenz bei Kindern unterschiedlicher Altersstufen zu entwickeln. Der Gesetzgeber hat die Pflicht, Kinder als die Zukunft unserer Gesellschaft zu schützen. Der bisherige Beruf der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege leistet dazu einen wertvollen Beitrag, der auch für zukünftige Generationen erhalten bleiben sollte. Der erhöhte Personalbedarf für die pflegerische Versorgung alter Menschen in unserer Gesellschaft ist gewiss auch mit Erhalt der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege zu sichern.

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uudised

  • Pet 2-18-15-2124-027654

    Gesundheitsfachberufe


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 26.04.2018 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, dass im neuen Pflegeberufegesetz das eigenständige
    Berufsbild der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege erhalten bleibt. Wenn die
    generalistische Pflegegrundausbildung stattfinden soll, dann muss im Gesetz eine
    ausreichende Spezialisierung bzw. Schwerpunktsetzung für die Gesundheits- und
    Kinderkrankenpflege festgelegt werden, die der aktuellen Ausbildungs- und
    Prüfungsverordnung für Berufe in der Krankenpflege (2003) entspricht.... Edasi

arutelu

Es kann einfach nicht sein das diese Ausbildung abgeschafft werden soll weil die Pflege von Kindern einfach mal komplett anders ist als von Erwachsenen. Bin absolut dagegen

vastu-argumenti veel pole.

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd