Gesundheitsfachberufe - Neue Berufsbezeichnung für examinierte Altenpflegekräfte

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

44 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

44 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2012
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass die Berufsbezeichnung "examinierte/r Altenpflege/in" erneuert wird.Aufgrund des bestehenden Fachkräftemangels in der Altenpflege möchte ich darauf hinweisen, eine Namensänderung der Berufsbezeichnung durchzuführen.

Begründung

Damit soll erreicht werden, das dieser schöne und dringend notwendige Beruf attraktiver in unserer Gesellschaft erscheint. Das Wort "Altenpflege" ruft bei den meisten Bürgern, besonders unter den Jugendlichen, schlechte Assoziationen hervor. Mit einer neuen Bezeichnung wie z.B. "health and caremanager/in", "geriatri-caremanger/in" oder auch "examinierte Pflege-und Aktivierungsmanager/in" oder ä. könnte das Interesse zum Ausbildungsbeginn geweckt werden. Auch passt die herkömmliche Bezeichnung nicht mehr zum Aufgabengebiet einer "Altenpfleger/in", da sich das Tätigkeitsfeld stark vergrößert hat. Im Gegensatz zu früher, wo nur "satt und sauber" galt, ist heute der therapeutische und aktivierende Bereich in den Vordergrund gerückt. Der Mensch wird als Ganzes betrachtet. Gerade bei demenziell veränderten Patienten ist dies sehr wichtig. Um eine professionelle Pflege gewährleisten zu können, benötigen die Einrichtungen ein Mehr an Fachkräften. Dies wäre ein erster Schritt , um dem Fachkräftemangel in der Altenpflege entgegen zu wirken. Denn unter den besten Umständen altwerden dürfen- das möchte jeder!

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 21.10.2012
Sammlung endet: 03.12.2012
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-17-17-2124-043730Gesundheitsfachberufe
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.02.2014 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.
    Begründung
    Die Petentin möchte erreichen, dass die Berufsbezeichnung „examinierte
    Altenpflegerin/examinierter Altenpfleger“ geändert wird.
    Sie führt aus, dass das Wort „Altenpflege“ nicht attraktiv klinge. Mit einer anderen
    Bezeichnung, zum Beispiel „health and caremanager“, „geriatri-caremanager“ oder
    auch „examinierter Pflege- und Aktivierungsmanager“ könne das Interesse geweckt
    werden, eine Ausbildung für diesen wichtigen Beruf zu beginnen. Das Tätigkeitsfeld
    habe sich sehr verändert. Heute stehe der therapeutische und aktivierende Ansatz
    im Vordergrund. Um eine professionelle Pflege, gerade auch bei demenziell
    veränderten Patienten, zu erreichen, seien mehr Fachkräfte erforderlich. Die
    Veränderung der Berufsbezeichnung könne dem Fachkräftemangel entgegenwirken.
    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des
    Deutschen Bundestages veröffentlicht und diskutiert wurde. 44 Mitzeichnende haben
    das Anliegen unterstützt. Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner
    parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre
    Auffassung zu dem Anliegen mitzuteilen. Die parlamentarische Prüfung hatte das im
    Folgenden dargestellte Ergebnis:
    Eine Aufwertung der Altenpflege sowie gute Rahmenbedingungen in diesem
    Berufsfeld sind nach Auffassung des Petitionsausschusses erforderlich. Unter
    Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
    (BMFSFJ) hat die Bundesregierung gemeinsam mit den Bundesländern und
    Verbänden eine „Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive Altenpflege“ gestartet,
    deren Ziel es ist, die Aus- und Weiterbildung zu stärken und die Attraktivität des
    Berufsbildes zu steigern. Der Vereinbarungstext wurde am 13. Dezember 2012

    unterzeichnet und ist auf der Homepage des BMFSFJ abrufbar. Hintergrund der
    Ausbildungs- und Qualifizierungsoffensive sind die demografische Entwicklung und
    der wachsende Personalbedarf in der Altenpflege. Mit der steigenden Zahl der
    Leistungsbezieher in der sozialen Pflegeversicherung wird auch der Bedarf an
    qualifiziertem Personal in der Altenpflege weiter wachsen. Mit der Ausbildungs- und
    Qualifizierungsoffensive haben sich Bund, Länder und Verbände auf ein
    gemeinsames Vorgehen verständigt, mit dem die Ausbildungszahlen über die
    Laufzeit des Ausbildungspaktes von drei Jahren jährlich um 10 % gesteigert werden
    sollen. Zu den vielfältigen Zielvereinbarungen gehören neben der Steigerung der
    Ausbildungszahlen in jedem Jahr die Wiedereinführung der dreijährigen
    Umschulungsförderung durch die Bundesagentur für Arbeit für die Laufzeit der
    Vereinbarung bei gleichzeitiger Stärkung der Möglichkeit zur Ausbildungsverkürzung
    bei entsprechenden Vorkenntnissen sowie die Nachqualifizierung von bis zu 4000
    Pflegehelferinnen und Pflegehelfern zur Altenpflegekraft. Weitere Inhalte sind die
    Steigerung der Attraktivität des Berufsfeldes zum Beispiel durch verbesserte
    Gesundheitsförderung, einen ausgewogenen Personalmix, leistungsgerechte
    Vergütung und eine gemeinsame Kampagne zur verstärkten Wertschätzung dieses
    Berufsfeldes.
    Die Bundesregierung will zudem Verbesserungen durch die Weiterentwicklung der
    Pflegeberufe erreichen. Die Pflegeausbildungen in der Altenpflege, der Gesundheits-
    und Krankenpflege und der Gesundheits- und Kinderkrankenpflege sollen modern
    weiterentwickelt und in einem neuen Pflegeberufegesetz zusammengeführt werden.
    Eine zukunftsgerechte Berufsbildung muss Pflegekräfte für ein präventives,
    kuratives, rehabilitatives, palliatives und sozialpflegerisches Handeln qualifizieren.
    Pflegefachkräfte müssen zur Pflege aller Altersgruppen in allen Versorgungsformen
    befähigt werden. Die Zusammenführung der Pflegeberufe kann die Attraktivität des
    Ausbildungsberufes für junge Menschen erhöhen.
    Der Petitionsausschuss weist darauf hin, dass im Rahmen einer Bund-Länder-
    Arbeitsgruppe Eckpunkte für das neue Pflegeberufegesetz entwickelt wurden.
    Folgende Vorschläge für eine neue Berufsbezeichnung wurden aufgenommen:
    „Pflegefachkraft“ oder „Generalistische Pflegefachkraft“. Der Gesetzentwurf wird vom
    BMFSFJ und vom Bundesministerium für Gesundheit in gemeinsamer Federführung
    erarbeitet.
    Hierdurch wird der Beruf attraktiver gestaltet und damit einem Fachkräftemangel in
    der Altenpflege entgegengewirkt. Der Petitionsausschuss empfiehlt, das

    Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen, die Attraktivität des Berufes zu
    steigern, hierduch teilweise entsprochen worden ist.Begründung (pdf)

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