103 Υπογραφές
Το ψήφισμα δεν έγινε αποδεκτό.
Πρόκειται για μια ηλεκτρονική αναφορά des Deutschen Bundestags.
Η αναφορά απευθύνεται σε: Deutschen Bundestag
Der Deutsche Bundestag möge beschließen: Die Nutzniesser einer Organspende haben die Beerdigungskosten für die sterblichen Überreste des Verstorbenen zu tragen.
Αιτιολόγηση
Um den Hinterblieben eine Last abzunehmen, sie bekommen ja einen unvollständigen Leichnam zurück, haben die Nutzniesser einer Organspende die Beerdigungskosten zu tragen. Diese Maßnahme mag zur größeren Akzeptanz der Organspende beitragen.
Σύνδεσμος προς την αναφορά
Δελτίο αποκοπής με κωδικό QR
κατεβάσετε (PDF)Στοιχεία για το ψήφισμα
Η αναφορά ξεκίνησε:
04/03/2012
Η αναφορά τελειώνει:
20/04/2012
Περιοχή:
Γερμανία
Κατηγορία:
Νέα
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
στον/-ην/-ο 29.08.2017Pet 2-17-15-212-034941Gesundheitswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 10.04.2014 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass die Organempfänger die Beerdigungskosten der
Organspender zu übernehmen haben.
Zur Begründung wird ausgeführt, hierdurch soll den Hinterbliebenen der
Organspender eine Last abgenommen und die Akzeptanz der Organspende
gefördert werden.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die von ihm eingereichten
Unterlagen verwiesen.
Die Eingabe war als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen
Bundestages eingestellt. Es gingen 103 Mitzeichnungen sowie
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Συζήτηση
Da bei Organspendern meist mehrere Organe entnommen und weitergegeben werden, ist eine Übernahme der Beerdigungskosten durchaus zumutbar, da diese Kosten auf mehrere Nutznießer aufgeteilt wird. Das Leben eines Nutznießers sollte die 500-1500 Euro wohl wert sein, eine Verlängerung seines Lebens ohne neues Organ kostet oft ein Vielfaches davon. Im Hinblick auf eine Kostenübernahme könnten auch viel mehr Organspender gefunden werden, welche ihren Hinterbliebenen die Kosten einer Beerdigung nicht zumuten wollen oder gar keine Hinterbliebenen haben.
Wer Organspender wird, weiß, worauf er sich einlässt. Und wenn im Sarg eine Niere fehlt - das passiert bei manchen Leuten auch ohne Organspende. Auf der anderen Seite soll der Empfänger, der um sein Leben bangt, dafür nicht noch finanziell bestraft werden.