Região: Alemanha

Gesundheitswesen - Humanes Sterben ermöglichen

Requerente não público
A petição é dirigida a
Deutschen Bundestag
321 Apoiador 321 em Alemanha

A petição não foi aceite.

321 Apoiador 321 em Alemanha

A petição não foi aceite.

  1. Iniciado 2015
  2. Colecta finalizada
  3. Submetido
  4. Diálogo
  5. Acabado

Esta é uma petição online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, ein Humanes Sterben zu ermöglichen.Es wird gefordert:Strafrechtliche Sicherheit für Ärzte, die Patienten auf deren Wunsch bei einem Suizid begleiten. Für sie gilt es, eine gesetzliche Neuregelung unter Einbeziehung der bisherigen gerichtlichen Entscheidungen zu finden.Kein Verbot organisierter Sterbehilfe, aber klare gesetzliche Regelungen für eine achtungsvolle Beratung bei Suizidwunsch und Schutz der Menschen vor kommerzieller Ausbeutung.

Razões

Zur Ermöglichung eines Lebensendes in Würde und Selbstbestimmung bedarf es:1. Rechtliche Absicherung und finanzielle Unterstützung von Organisationen und Institutionen, die Menschen beim Sterben und in der Trauer begleiten, z. B. Hospize, Palliativstationen, ambulante Hospizhilfe und ambulante Palliativmedizin, Beratungsstellen für Menschen mit Suizidgedanken.2. Strafrechtliche Sicherheit für Ärzte, die Patienten auf deren Wunsch bei einem Suizid begleiten. Für sie gilt es, eine gesetzliche Neuregelung unter Einbeziehung der bisherigen gerichtlichen Entscheidungen zu finden.3. Kein Verbot organisierter Sterbehilfe, aber klare gesetzliche Regelungen für eine achtungsvolle Beratung bei Suizidwunsch und Schutz der Menschen vor kommerzieller Ausbeutung.Im Februar 2014 wurden diese Forderungen schon in einem Offenen Brief an den Bundesgesundheitsminister vorgetragen. Schon 1994 wurde eine Erklärung zum Humanen Sterben auf einer Fachtagung diskutiert, verabschiedet und veröffentlicht. Sie wird hier zitiert:"Erklärung zum Humanen Sterben" vom 4. 11. 1995Selbstbestimmung und Menschenwürde sind als Grundwerte menschlichen Lebens auch für den letzten Lebensabschnitt eines Menschen maßgeblich.Humanes Sterben muss mit diesen Grundwerten vereinbar sein. Es beginnt und endet mit Mitmenschlichkeit, die die Sterbebegleitung für den Betroffenen und Trauerbegleitung für die Hinterbliebenen einschließt.Sterbebegleitung sollte vorrangig innerhalb des familiären Rahmens und in geeigneten Einrichtungen mit entsprechend ausgebildetem Fachpersonal ermöglicht werden. Es gehört nicht zu den Pflichten eines Arztes, das Sterben zu verlängern.Gemeinnützige Hilfsorganisationen, die sich auf diesem Sektor betätigen, bedürfen der besonderen staatlichen und privaten Unterstützung. Kommerzielle Interessen im Zusammenhang mit dem humanen Sterben werden abgelehnt.Eine gesetzliche Regelung des humanen Sterbens, das auch eine selbstbestimmte Beendigung des individuellen Lebens bedeuten kann, würde die nicht aktive Sterbehilfe aus der Grauzone der Illegalität herausführen.Das Recht auf selbstbestimmten Freitod (Bilanzsuizid) eines mündigen Menschen wird respektiert.Diese Gründe und Ansprüche sind weiter gültig und bedürfen dringend einer gesetzlichen Regelung im Sinne der Selbstbestimmung des Menschen.

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Novidades

  • Pet 4-18-07-4513-005165

    Straftaten gegen das Leben


    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 09.03.2017 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, ein humanes Sterben zu ermöglichen.
    Zur Begründung wird ausgeführt, es sei strafrechtliche Sicherheit für Ärzte vonnöten,
    die Patienten auf deren Wunsch bei einem Suizid begleiten. Die Petentin wendet sich
    gegen ein Verbot organisierter Sterbehilfe und wünscht hierfür eine klare gesetzliche
    Regelung für eine achtungsvolle Beratung bei Suizidwunsch und Schutz dieser
    Menschen vor kommerzieller Ausbeutung.
    Zu den Einzelheiten... avançar

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