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Gesundheitswesen - Verbesserungen des Transplantationsänderungsgesetzes für Lebendspender

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Deutschen Bundestag
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  1. Algatatud 2013
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Der Petent fordert, die Verbesserungen durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes auch auf Lebendspender von bestimmten Blutbestandteilen und Blutprodukten (insb. Blutstammzellen) auszuweiten. Ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht bislang nicht. Sofern der Empfänger in Deutschland versichert ist, sollte auch ein Anspruch auf Erstattung der Entgeltfortzahlung begründet werden.

Selgitus

Spender von Organen oder Organteilen, wie etwa der Niere oder der Leber, sind seit Inkrafttreten des Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes besser geschützt: Mit dem Transplantationsänderungsgesetz, sind für Lebendorganspender wichtige und gute Änderungen vorgenommen worden. Diese Änderungen haben aber keine Auswirkungen auf Lebendorganspender, die Blutstammzellen oder andere Blutbestandteile und Blutprodukte spenden.Für die 4,8 Mio. Knochenmarkspender in Deutschland haben diese Änderungen keine Verbesserung gebracht. Es besteht weder ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, noch haben deren Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch nach § 3a Abs. 2 EFZG. Da diese Spenden grds. anonym ablaufen, könnte eine Abfrage durch die Krankenkasse des Spenders über die ZKRD erfolgreich sein, bei der Feststellung, ob und ggf. wo der Empfänger in Deutschland versichert ist.Der Petent fordert, die Verbesserungen für Lebendspender durch das Transplantationsänderungsgesetz auch auf Spender von bestimmten Blutbestandteile und Blutprodukte (insb. Blutstammzellen) auszuweiten. Sofern der Empfänger der Lebendspende bei einer deutschen Krankenkasse versichert ist, besteht auch ein Anspruch auf Erstattung der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

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uudised

  • Pet 2-17-15-212-047102

    Gesundheitswesen
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung

    Der Petent fordert, die Verbesserungen durch das Gesetz zur Änderung des
    Transplantationsgesetzes auch auf Lebendspender von bestimmten
    Blutbestandteilen und Blutprodukten (insbesondere Blutstammzellen) auszuweiten.
    Für die 4,8 Mio. Knochenmarkspender in der Bundesrepublik Deutschland haben
    diese Änderungen auch keine Verbesserungen gebracht. Bislang besteht kein
    gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sofern der Empfänger der
    Lebendspende bei einer deutschen Krankenkasse... Edasi

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poolt-argumenti veel pole.

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Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd