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Šī ir tiešsaistes petīcija des Deutschen Bundestags ,
Lūgumraksts adresēts: Deutschen Bundestag
Der Petent fordert, die Verbesserungen durch das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes auch auf Lebendspender von bestimmten Blutbestandteilen und Blutprodukten (insb. Blutstammzellen) auszuweiten. Ein gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht bislang nicht. Sofern der Empfänger in Deutschland versichert ist, sollte auch ein Anspruch auf Erstattung der Entgeltfortzahlung begründet werden.
Pamatojums
Spender von Organen oder Organteilen, wie etwa der Niere oder der Leber, sind seit Inkrafttreten des Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes besser geschützt: Mit dem Transplantationsänderungsgesetz, sind für Lebendorganspender wichtige und gute Änderungen vorgenommen worden. Diese Änderungen haben aber keine Auswirkungen auf Lebendorganspender, die Blutstammzellen oder andere Blutbestandteile und Blutprodukte spenden.Für die 4,8 Mio. Knochenmarkspender in Deutschland haben diese Änderungen keine Verbesserung gebracht. Es besteht weder ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung, noch haben deren Arbeitgeber einen Erstattungsanspruch nach § 3a Abs. 2 EFZG. Da diese Spenden grds. anonym ablaufen, könnte eine Abfrage durch die Krankenkasse des Spenders über die ZKRD erfolgreich sein, bei der Feststellung, ob und ggf. wo der Empfänger in Deutschland versichert ist.Der Petent fordert, die Verbesserungen für Lebendspender durch das Transplantationsänderungsgesetz auch auf Spender von bestimmten Blutbestandteile und Blutprodukte (insb. Blutstammzellen) auszuweiten. Sofern der Empfänger der Lebendspende bei einer deutschen Krankenkasse versichert ist, besteht auch ein Anspruch auf Erstattung der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.
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Sākās petīcija:
22.01.2013
Petīcija beidzas:
27.02.2013
Reģions:
Vācija
Kategorija:
Jaunumi
-
Pet 2-17-15-212-047102
Gesundheitswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.03.2016 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen entsprochen worden ist. Begründung
Der Petent fordert, die Verbesserungen durch das Gesetz zur Änderung des
Transplantationsgesetzes auch auf Lebendspender von bestimmten
Blutbestandteilen und Blutprodukten (insbesondere Blutstammzellen) auszuweiten.
Für die 4,8 Mio. Knochenmarkspender in der Bundesrepublik Deutschland haben
diese Änderungen auch keine Verbesserungen gebracht. Bislang besteht kein
gesetzlicher Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Sofern der Empfänger der
Lebendspende bei einer deutschen Krankenkasse... vairāk
Debates
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