Vetoomus on hylätty.
Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .
Der Bundestag möge beschließen, dass bei Organspenden eine Pauschale von den Krankenkassen an einen vom Spender zu bestimmenden Begünstigten gezahlt wird oder z.B. für sein eigenes Begräbnis verwendet werden kann. Dies sollte in einer Behörde vom Spender selbst ausgefüllt und hinterlegt werden. Im Falle des Ablebens kann dann darauf zugegriffen werden.
Perustelut
Auch dem Spender sind seine Organe etwas wert und er möchte vielleicht seinen Angehörigen etwas hinterlassen. So würde eine Anreiz geschaffen, um Organspender zu werden. An die Höhe Summe dachte ich zwischen 20.000-40.000 €, die auch nur bei Inanspruchnahme der Organe geleistet werden.
Linkki vetoomukseen
Irrotettava lippis QR-koodilla
lataa (PDF)Uutiset
-
Beschluss des Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
ajankohtana 19.7.2019Petitionsausschuss
Pet 2-19-15-212-014964
65197 Wiesbaden
Gesundheitswesen
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 27.06.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
konnte.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass bei Organspenden eine Pauschale von den
Krankenkassen an einen vom Spender zu bestimmenden Begünstigten gezahlt wird oder
z.B. für sein eigenes Begräbnis verwendet werden kann.
Zur Begründung wird u. a. ausgeführt, auch dem Spender seien seine Organe etwas wert
und er möchte vielleicht seinen Angehörigen etwas hinterlassen. So würde ein Anreiz
geschaffen, um Organspender zu werden.
Zu den Einzelheiten des Vortrags des Petenten wird auf die... enemmän
Väittely
Ei vielä väitteitä vastaan