Περιοχή: Uckermark
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Παιδεία

Gleichbehandlung aller Schüler bei der Schülerbeförderung des Landkreises Uckermark

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Kreistag
1.944 Υποστηρικτικό 1.532 σε Uckermark

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Es soll erreicht werden, dass alle Schüler der weiterführenden Schulen im Landkreis Uckermark einen Schülerfahrausweis erhalten und die Übernahme der Schülerbeförderungskosten durch den Landkreis Uckermark erfolgt, unabhängig davon, wie weit die gewählte Schule vom Wohnort entfernt ist und ob es eine weiterführende Schule gibt, die von der Entfernung her dichter ist.

Im Land Brandenburg gibt es bei den weiterführenden Schulen keine Schulbezirke, die auf Grund des Wohnortes der Schüler/innen eine bestimmte Schule als zuständig erklären. Es besteht somit freie Schulwahl.

Die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Uckermark bestimmt in diesem Fall aber, dass die Beförderungs- und Erstattungspflicht zu der mit dem geringsten Aufwand an Fahrkosten erreichbaren Schule der gewählten Schulform besteht. Ausnahmen auf Grund besserer Vereinbarkeit von Beruf und Familie, bestehende Mitgliedschaften in Vereinen oder sonstiges lässt die Satzung nicht zu.

Dies widerspricht der freien Schulwahl, da die Familien die zusätzlichen Kosten selbst tragen müssen und eine Erstattung erst nach dem jeweiligen Schuljahr erfolgt.

Die Schülerbeförderungssatzung des Landkreises Uckermark sollte dahingehend geändert werden, dass allen Schülern unabhängig von ihrem Wohnort und der nächsterreichbaren Schule, ein Schülerfahrausweis ausgestellt wird.

Αιτιολόγηση

Durch die derzeitige Schülerbeförderungssatzung werden Eltern auf Grund der Wahl einer bestimmten Schule benachteiligt. In unserem Fall ist es so, dass wir wegen einer 3 km dichteren Schule unsere Tochter in eine Stadt (Prenzlau) schicken müsste, zu der wir und unsere Tochter keinen Bezug haben. Wir haben das Gymnasium gewählt, weil beide Elternteile in dieser Stadt (Schwedt/Oder)arbeiten, die Ausrichtung des Gymnasiums spezieller ist und wir auch die dortigen Freizeit- und Einkaufsmöglichkeiten nutzen, sprich wir und auch unsere Tochter kennen sich in der Stadt aus, in dem das gewählte Gymnasium liegt. Da dies aber 3 km weiter entfernt ist, als das nächsterreichbare Gymnasium müssen wir 68,10 € jeden Monat zunächst selbst verauslagen und erhalte nach Ablauf des Schulhalbjahres auf Antrag, 48,30 € je Monat zurück.

Manche Familien können sich dies finanziell nicht leisten. Aus meinen Recherchen weiß ich, dass es viele Familien betrifft.

Auch werden keine Ausnahmetatbestände (bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie, Freizeitgestaltung oder sonstiges berücksichtigt)durch die Satzung geregelt. Hier wird die freie Schulwahl bei manchen Eltern sicherlich auch von der Ausstellung eines Schülerfahrausweises beeinflusst.

Wir sind ein Landkreis, es sollte den Eltern überlassen werden, welche Schule für ihre Kinder die bessere Wahl ist und dies unabhängig von etwaigen finanziellen Belastungen. Es ist kein Privatvergnügen für die Eltern, wenn sie für ihr Kind eine bestimmte Schule bevorzugen. Wir als Eltern haben uns dazu Gedanken gemacht, welche Schulform und welche Schule für die Entwicklung unseres Kindes am besten ist. Sollen wir diese Entscheidung von finanziellen Belastungen abhängig machen. Nein !!!!

Alle Schüler der weiterführenden Schulen sollten im Landkreis Uckermark einen Schülerfahrausweis erhalten, unabhängig von der Wahl der Schule.

Hierzu ist lediglich eine Satzungsänderung durch den Kreistag erforderlich. Der Bezug zur nächsterreichbaren Schule darf kein Bestandteil der Satzung sein. So erhalten alle Schüler einen Schülerfahrausweis.

Die Schülerbeförderung ist eine kommunale Selbstverwaltungsaufgabe der Landkreise, es steht daher in der Entscheidungsbefugnis des Landkreises, wie dieser seine Satzungsregelungen ausgestaltet.

Bitte unterstützen Sie diese Petition, um die betroffenen Eltern finanziell zu entlasten und die Wahl der Schule nicht von Geld abhängig sein zu lassen.

Σας ευχαριστούμε για την υποστήριξή σας , Pohling, Manja από Zichow
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+ Jedes Kind soll dort lernen, wo es sich gut aufgehoben und vor allem, verstanden und wohl fühlt.

Seit 2015 werden in der Uckermark keine Schülerbeförderungskosten zur wohnortnahest gelegenen Schule erhoben. Die Eltern müssen nur den Differenzbetrag zahlen, bzw. erst die Fahrkosten übernehmen und erhalten dann, den ihnen zustehenden Betrag zurück. In dem Fall geht es um 3 km... und dafür 1400 Unterschriften???

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