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Gleichbehandlung von Bürgern bei Fluglärm

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Bundesverkehrsministerium
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  1. Filluar 2012
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I dështuar

Der Bundesverkehrsminister Dr. Peter Ramsauer hat in dem deutsch-schweizerischen Vertrag am 4. September 2012 eine Begrenzung des Fluglärms über Süddeutschland ausgehandelt.

Von 18:00 bis 6:30 werktags und an Wochenenden von 18:00 bis 9:00 stören keine Flieger mehr die Bevölkerung auf deutschem Hoheitsgebiet im Anflug auf den Flughafen Zürich.

Gleichzeitig hat der Bundesverkehrsminister als Fachaufsicht das Nachtflugverbot für Passagierflüge am Flughafen Köln-Bonn aufgehoben, das die Landesregierung von NRW beschlossen hatte.

Der Bundesverkehrsminister ist also durchaus in der Lage, Einfluss auf die Lärmbelastung - und damit Gesundheit - der Bürger zu nehmen.

Die Bürger Deutschlands fordern Herrn Dr. Ramsauer daher auf, eine dem Grundgesetz entsprechende Gleichbehandlung aller Bürger der Bundesrepublik Deutschland durchzusetzen. Dazu gehört ein Nachtflugverbot von 22:00 bis 6:00 Uhr an allen deutschen Verkehrsflughäfen.

arsye

Die Einführung von Nachtflugverboten wird in vielen Bundesländerngefordert: In Berlin und Brandenburg läuft derzeit dazu ein Volksbegehren, selbst im süddeutschen Raum nahe der Schweiz wehren sich namhafte Politiker mit einem Manifest gegen Flugverkehrsbelastung.

Mit dieser Petition wollen die Initiatoren den Herrn Bundesverkehrsminister Dr. Ramsauer an seinen Ausspruch erinnern:

"Fluglärm darf nicht krank machen. Wenn im Lichte neuer Erkenntnisse wissenschaftlicher Untersuchungen festgestellt werde, dass Grenzwerte zu hoch angesetzt seien, dann müssten die entsprechenden Vorschriften überprüft werden" (Frankfurter Rundschau, 30. April).

Das Umweltbundesamt (UBA) bezeichnet Fluglärm auf Grundlage empirischer Studien schon heute als das "meist unterschätzte Umweltgift". Die gesetzlichen Grenzwerte für Fluglärm seien zu hoch angesetzt und müssten überprüft werden, meint UBA-Präsident Jochen Flasbarth.

Nicht die Belange der Luftfahrtgesellschaften, insbesondere der Billigflieger, dürfen für Herrn Dr. Ramsauer im Vordergrund stehen, sondern die Bedürfnisse der vielen lärmgeschädigten Anwohner.

siehe auch: Manifest zur Flugverkehrsbelastung durch den Flughafen Zürich https://www.landkreis-waldshut.de/landkreis-waldshut/fileadmin/user_upload/Umweltschutz/ManifestUnterzeichnerliste_stand_270608.pdf

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Opfern konzentrierten militärischen Fluglärms durch werktägliche Kampfjetübungen (Nordsaarland, Westpfalz) werden jegliche Grenzwerte versagt, weil dieser Lärm heilig ist. Das Grundgesetz verbietet Ungleichbehandlung, Diskriminierung und gewährleistet körperliche Unversehrtheit. Bei militärischem Fluglärm soll das alles aber nicht gelten, was eines Rechtsstaates unwürdig ist. Gleichbehandlung für alle, wie es im Grundgesetz garantiert ist.

Ich bin mit dem Fluglärm auf Ihrer Seite. Leider muss ich Ihnen jedoch mitteilen, dass Sie offensichtlich den Staatsvertrag nicht richtig gelesen haben. Es gibt kein Nachtflugverbot! Bitte genau lesen, was Schutzzeiten sind. Dann werden Sie erkennen, dass Zürich künftig rund um die Uhr auf 2400m über Meer über deutsches Hoheitsgebiet Flugzeuge steuern darf.

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