Gleiche Rechte im Mutterschutz für selbstständige Schwangere

Petent/Petentin
Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
270 Unterstützende 270 in Deutschland

Sammlung beendet

270 Unterstützende 270 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet Mai 2022
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Weiterleitung

Selbstständige Schwangere müssen den gleichen gesetzlichen Mutterschutz genießen wie Angestellte. Eine Schwangerschaft darf keine Existenzbedrohung darstellen oder zu einer Chancenungleichheit auf dem Arbeitsmarkt führen. Vor allem für Gründerinnen, Chefinnen in investitionsintensiven Branchen und Selbstständige in körperlich arbeitenden Berufszweigen müssen Instrumente geschaffen werden, die schwangerschaftsbedingte Betriebsschließungen verhindern.

Begründung

Die EU-Regelung zum Mutterschutz Selbstständiger muss in Deutschland umgesetzt werden. Eine Schwangerschaft ist keine individuelle, tragische Krankheit und darf nicht als solche behandelt werden. Die gesellschaftliche Verantwortung besteht darin, eine Vereinbarkeit von Familie und beruflicher Selbstentfaltung für alle Geschlechter zu ermöglichen. Der Schutz schwangerer Selbständiger bedeutet:•Schutz des ungeborenen Lebens und Verhinderung von Kinderarmut•Chancengleichheit und soziale Gerechtigkeit•Wirtschaftliche Teilhabe und damit Wertschöpfung•Fachkräfte- und Arbeitsplatzsicherung•Fachkräftesicherung im Bau- und Energiesektor bedeutet KlimaschutzSchwangere Selbstständige benötigen Regelungsänderungen, die folgende vier Bereiche betreffen:Krankenversicherung•Keine Karenzzeiten für Schwangere: Im Falle einer Krankschreibung aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden die unmittelbare Zahlung von Krankentagegeld ab dem ersten Tag der Krankschreibung•Geringfügige, formelle Betriebsführung muss trotz Krankschreibung möglich sein. In körperlich fordernden Berufen muss anerkannt sein, dass Schreibtischarbeit kein Arbeitseinkommen generiert. •Keine Abzüge beim Krankengeld – 70% der Bemessungsgrundlage sind gerade für Gründerinnen und Solo-Selbstständige nicht genug.•Das Krankengeld muss auf der Grundlage der gezahlten Beiträge berechnet werden und nicht auf der Grundlage des ausgefallenen Arbeitseinkommens.Mutterschutz:•Voll bezahlten gesetzlichen Mutterschutz. Aktuell erhält eine Selbständige maximal 13,00 € / Tag – dieses ist hinsichtlich der laufenden privaten und betrieblichen Kosten nicht einmal der „Tropfen auf den heißen Stein“ und wird aktuell mit dem Krankengeld verrechnet.Betriebliche Absicherung:•Die Ausweitung der Ausgleichszahlungen für werdende Mütter auch an schwangere Selbständige in Berufen, in denen aufgrund der Arbeitsplatzbeschreibung das Beschäftigungsverbot für Angestellte greift.•Einrichtung eines Systems aus Betriebshelfer*innen nach Vorbild der Landwirtschaft, um Betrieben aus allen Wirtschaftsbereichen, denen die Arbeitskraft der schwangeren Unternehmerin fehlt, unbürokratisch und vor allem kostenfrei zu helfen. Für Betriebe und Freiberuflerinnen, bei denen die Arbeitskraft der Selbstständigen durch BetriebshelferInnen nicht ersetzt werden kann, muss es stattdessen finanzielle Unterstützung geben. Positivbeispiel Österreich — dort wurde ein solches System erfolgreich eingeführt. •Kein Antasten von Betriebsvermögen - die Arbeitsfähigkeit des Betriebes muss gewährleistet bleiben.•Einrichten von Notfalltöpfen, um Betriebe von selbstständigen Schwangeren vor Insolvenz zu schützen. •Private Versicherbarkeit von hohen Betriebsausfällen über einen gesetzlichen Basisschutz hinaus. Elterngeld:•Reform des Elterngeldes, welche die Situation von selbstständigen Eltern, gesondert bewertet. •Vorherige schwangerschaftsbedingte, finanzielle Einbußen müssen abzugsfrei hinzuverdient werden könne

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