Gleichstellung ist kein Wahlgeschenk - Wir fordern den Erhalt kommunaler Gleichstellungsarbeit!

Өтініш адресіне жіберіледі
Landesregierung von Baden-Württemberg

480 Қолтаңбалар

2 %
422 бастап кворум үшін 22 000 жылы Baden-Württemberg Baden-Württemberg

480 Қолтаңбалар

2 %
422 бастап кворум үшін 22 000 жылы Baden-Württemberg Baden-Württemberg
  1. Басталды 2025.11.27
  2. Жинақ әлі > 5 ай
  3. Ұсыну
  4. Қабылдаушымен диалог
  5. Шешім
Жеке деректер
 

Мен өз деректерімнің сақталуына келісемін. Мен бұл келісімнен кез келген уақытта бас тарта аламын.

Өтініш мына мекенжайға жіберіледі: Landesregierung von Baden-Württemberg

Unsere Forderungen an die nächste Landesregierung Baden-Württemberg (BW):

  • Schützen Sie die Interessenvertretung von Frauen!
  • Setzen Sie sich entschieden gegen die Abschaffung der gesetzlichen Pflicht zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Beauftragten für Chancengleichheit ein!
  • Stellen Sie sicher, dass Bürokratieabbau und Sparsamkeit nicht auf Kosten von Frauenrechten erfolgt!
  • Sichern Sie Ausstattung, Finanzierung und Unabhängigkeit der Gleichstellungsstellen – in Land und Kommunen!

Ein entscheidender Wahltermin für die Gleichstellung
Am 08.03.2026, dem Internationalen Frauentag, wählt BW einen neuen Landtag. Ein Tag, der für den jahrzehntelangen Kampf um Gleichberechtigung steht, könnte zugleich über die Zukunft der kommunalen Gleichstellungsarbeit entscheiden. Der Landkreistag BW fordert, künftig auf die gesetzliche Pflicht zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu verzichten. In den „Erwartungen der baden-württembergischen Landkreise an die Landesregierung“ heißt es auf S. 42:

„Auf die Pflicht zur Bestellung von Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten verzichten: Die Entscheidung über die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten ist mit Blick auf das Selbstverwaltungs- und Subsidiaritätsprinzip vollständig in die Hände der Kommunen zu legen.“

Was nach Verwaltungsroutine klingt, wäre in Wahrheit ein gefährlicher Rückschritt. Gleichstellungsarbeit würde zur freiwilligen Leistung – eine zentrale Säule demokratischer Verantwortung stünde zur Disposition.

Gleichstellungsauftrag ist Verfassungsauftrag – kein freiwilliges Angebot
Artikel 3 Abs. 2 GG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, die tatsächliche Gleichberechtigung zu fördern. In BW wird dies durch das Chancengleichheitsgesetz (§§ 18–22 ChancenG) und das Landeshochschulgesetz (§§ 4, 20 LHG) umgesetzt. Diese Gesetze regeln die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und Beauftragten für Chancengleichheit – an Hochschulen, in der Verwaltung, in der Justiz und in anderen öffentlichen Einrichtungen. Sie stellen sicher, dass Gleichstellung als Verfassungsauftrag ernst genommen und nicht zur Nebensache degradiert wird.

Was Gleichstellungsbeauftragte leisten
Gleichstellungsbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit[1] sind das Rückgrat einer modernen Gleichstellungspolitik. Sie wirken in Personalentscheidungen mit, beraten Leitungen, begleiten Auswahlverfahren und fördern Frauen in Führungspositionen. Darüber hinaus schützen sie vor Diskriminierung und sexualisierter Belästigung, fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, stärken Diversität und geschlechtergerechte Kommunikation und leisten wichtige Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte wirken überdies auch extern in die Gesellschaft. Diese Aufgaben sind gesetzlich verankert – sie garantieren, dass Gleichstellung nicht vom guten Willen Einzelner abhängt. Eine „Freiwilligstellung“ würde all diese Strukturen zu unverbindlichen Empfehlungen degradieren. Die sogenannte „Freiwilligkeit“ widerspricht der Erfahrung, dass Gleichberechtigung ohne klare gesetzliche Grundlagen durchgesetzt wird. Gleichstellungsbeauftragte sichern damit dauerhaft faire Strukturen in Verwaltung und Gesellschaft.

Gleichstellung ist Demokratie
Die Abschaffung verpflichtender Gleichstellungsstrukturen wäre ein Angriff auf demokratische Teilhabe. Gleichstellungsbeauftragte bringen die Perspektiven von Frauen, als oft marginalisierte Zielgruppe in Entscheidungsprozesse ein und sichern Vielfalt in Verwaltung, Wissenschaft und Gesellschaft. Wenn der Staat seine eigenen Strukturen schwächt, verliert er seine Vorbildfunktion.

Gerade jetzt braucht BW starke Gleichstellungsstrukturen – gegen Lohnlücken, Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie frauenfeindliche Tendenzen. Wer Gleichstellungsarbeit schwächt, schwächt die Demokratie selbst und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gleichstellung ist keine Kostenfrage, sondern eine Investition in Gerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit.

Wir, die Unterzeichnenden, fordern von der nächsten Landesregierung:

  1. Klare Haltung gegen Rückschritte: Treten Sie der Forderung des Landkreistags entschieden entgegen.
  2. Stärkung der Interessenvertretung von Frauen: Erhalten Sie die gesetzliche Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter nach ChancenG und LHG und entwickeln Sie diese weiter.
  3. Ressourcen und Unabhängigkeit sichern: Sorgen Sie für stabile Finanzierung, ausreichende Ausstattung und Weisungsfreiheit der Interessenvertretung von Frauen.
  4. Gesellschaftliches Signal setzen: BW muss den Verfassungsauftrag nach Artikel 3 Abs. 2 GG aktiv stärken.

[1] Unter diesen beiden Begriffen nennen wir alle, die im Gleichstellungskontext arbeiten: Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Chancengleichheit, Ansprechpartnerinnen für Chancengleichheit und Referentinnen für Gleichstellungsfragen.

Себеп

Warum sind Gleichstellungsbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit unverzichtbar?
Je nach Zuständigkeitsgebiet…

  • sind sie für die Entwicklung, Implementierung, Umsetzung und Evaluation des Gleichstellungsaktionsplans nach der Europäischen Charta für die Gleichstellung von Frauen und Männern auf lokaler Ebene und des gesetzlich vorgeschriebenen Chancengleichheitsplans als Fortführung des Frauenförderplans verantwortlich,
  • wirken sie mit bei der Personalentwicklung, den Auswahlverfahren, der Entwicklung standardisierter Handlungsverfahren und fördern die Vereinbarkeit von Beruf und Care-Verantwortung,
  • initiieren sie (interne) Richtlinien, (Schulungs-)Maßnahmen, wirken bei deren Entwicklung und Umsetzung mit, um die Mitarbeitenden der Stadtverwaltung vor sexualisierter Belästigung, sexuellem Mobbing, sexualisierter Gewalt o.Ä. am Arbeitsplatz zu schützen,
  • beteiligen sie sich intern bzw. wirken sie bei der Entwicklung und Umsetzung von Richtlinien, Schulungen, Maßnahmen und Projekten mit, die für die Gleichstellung von Frauen und Männern behördenintern und gegebenenfalls gesamtgesellschaftlich von maßgebender Bedeutung sind,
  • informieren sie und beraten sie die Politik, die Mitarbeitenden und die Verwaltungsspitzen ihrer Behörden und gegebenenfalls auch die Stadtgesellschaft über aktuelle gleichstellungsrelevante Entwicklungen, Themen und Fragestellungen,
  • unterstützen sie die Akteur*innen im Kampf gegen häusliche Gewalt, Armutsprostitution und Menschenhandel, sowie Zwangsheirat, durch die Entwicklung von Strategien und strukturellen Maßnahmen,
  • vermitteln sie Kontakte zu Beratungsstellen und sozialen Diensten und beraten die Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung,
  • sorgen sie für eine kontinuierliche Vernetzung und konstruktive Zusammenarbeit mit relevanten Akteur*innen auf lokaler, landesweiter und bundesweiter Ebene,
  • tragen sie zur besseren Integration von Frauen mit ihren Talenten und Kompetenzen in der Arbeitswelt bei,
  • fördern und fordern sie die geschlechtssensible Sozialisation von Mädchen und Jungen,
  • thematisieren sie geschlechtsspezifische Fragestellungen und tragen sie damit zur Sensibilisierung und Bewusstseinsförderung der Gesellschaft bei,
  • setzen sie sich für die Umsetzung von Gender Mainstreaming ein und übernehmen damit eine Vorbildrolle,
  • wirken sie bei Personalentscheidungen mit, beraten Leitungen, erstellen Gleichstellungspläne, fördern sie die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und sind darin weisungsfrei. Damit sind sie gesetzlich verankerte Kontrollinstanzen für die Chancengleichheit.

Diese Aufgaben sind nicht nur zum großen Teil gesetzlich verankert, sie garantieren auch, dass Gleichstellung nicht von einem guten Willen oder fehlender Bereitschaft abhängt. Fiele die gesetzliche Pflicht weg, würden diese Rechte zu unverbindlichen Empfehlungen.
Die Geschichte zeigt: Gleichstellung entsteht nicht aus Freiwilligkeit. Kein Fortschritt – vom Frauenwahlrecht bis zum Mutterschutz – wurde freiwillig gewährt. Ohne verbindliche Strukturen bleibt Gleichstellung eine leere Floskel.

Петициямен бөлісу

QR коды бар сурет

QR коды бар жыртылған слип

жүктеп алу (PDF)

Өтініш туралы ақпарат

Петиция басталды: 27.11.2025
Жинақ аяқталады: 26.05.2026
Аймақ: Baden-Württemberg
санат: Азаматтық құқықтар

Бұл петицияны қазір аударыңыз

Жаңа тіл нұсқасы

Неліктен адамдар қол қояды

Gleichstellung ist kein Wahlgeschenk. gleiche Arbeit= gleicher Lohn. Dafür brauchen wir kommunale Gleichstellungsarbeit

Gleichstellung ist ein Menschenrecht

Women DESERVE EQUAL rights TODAY!

Die Verankerung der Gleichstellungsarbeit auf allen Ebenen ist und bleibt mit Blick auf die Zukunftsfähigkeit in Kommunen wichtig.

Bisher habe ich keinen Vorschlag gesehen, wie das Verfassungsgebot der Geschlechtergleichstellung "nebenbei" umgesetzt werden soll. So enspräche die Forderung zur Abschaffung der Gleichstellungsbeauftragten einer direkten Absage an die Förderung der Geschlechtergerechtigkeit.

Петицияны тарату құралдары.

Сіздің жеке веб-сайтыңыз, блогыңыз немесе бүкіл веб-порталыңыз бар ма? Осы петицияның адвокаты және көбейткіші болыңыз. Бізде оларды сайттарыңызға біріктіру үшін баннерлер, виджеттер және API (интерфейс) бар. Құралдарға

Бұл петицияны қазір аударыңыз

Жаңа тіл нұсқасы

Азаматтық қатысуды нығайтуға көмектесу. Біз тәуелсіз бола отырып, алаңдаушылықтарыңызды естігіміз келеді.

Қазір жарнамалаңыз