Petition is addressed to:
Landesregierung von Baden-Württemberg
Unsere Forderungen an die nächste Landesregierung Baden-Württemberg (BW):
- Schützen Sie die Interessenvertretung von Frauen!
- Setzen Sie sich entschieden gegen die Abschaffung der gesetzlichen Pflicht zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten und Beauftragten für Chancengleichheit ein!
- Stellen Sie sicher, dass Bürokratieabbau und Sparsamkeit nicht auf Kosten von Frauenrechten erfolgt!
- Sichern Sie Ausstattung, Finanzierung und Unabhängigkeit der Gleichstellungsstellen – in Land und Kommunen!
Ein entscheidender Wahltermin für die Gleichstellung
Am 08.03.2026, dem Internationalen Frauentag, wählt BW einen neuen Landtag. Ein Tag, der für den jahrzehntelangen Kampf um Gleichberechtigung steht, könnte zugleich über die Zukunft der kommunalen Gleichstellungsarbeit entscheiden. Der Landkreistag BW fordert, künftig auf die gesetzliche Pflicht zur Bestellung von kommunalen Gleichstellungsbeauftragten zu verzichten. In den „Erwartungen der baden-württembergischen Landkreise an die Landesregierung“ heißt es auf S. 42:
„Auf die Pflicht zur Bestellung von Kommunalen Gleichstellungsbeauftragten verzichten: Die Entscheidung über die Bestellung einer Gleichstellungsbeauftragten ist mit Blick auf das Selbstverwaltungs- und Subsidiaritätsprinzip vollständig in die Hände der Kommunen zu legen.“
Was nach Verwaltungsroutine klingt, wäre in Wahrheit ein gefährlicher Rückschritt. Gleichstellungsarbeit würde zur freiwilligen Leistung – eine zentrale Säule demokratischer Verantwortung stünde zur Disposition.
Gleichstellungsauftrag ist Verfassungsauftrag – kein freiwilliges Angebot
Artikel 3 Abs. 2 GG verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, die tatsächliche Gleichberechtigung zu fördern. In BW wird dies durch das Chancengleichheitsgesetz (§§ 18–22 ChancenG) und das Landeshochschulgesetz (§§ 4, 20 LHG) umgesetzt. Diese Gesetze regeln die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten und Beauftragten für Chancengleichheit – an Hochschulen, in der Verwaltung, in der Justiz und in anderen öffentlichen Einrichtungen. Sie stellen sicher, dass Gleichstellung als Verfassungsauftrag ernst genommen und nicht zur Nebensache degradiert wird.
Was Gleichstellungsbeauftragte leisten
Gleichstellungsbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit[1] sind das Rückgrat einer modernen Gleichstellungspolitik. Sie wirken in Personalentscheidungen mit, beraten Leitungen, begleiten Auswahlverfahren und fördern Frauen in Führungspositionen. Darüber hinaus schützen sie vor Diskriminierung und sexualisierter Belästigung, fördern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, stärken Diversität und geschlechtergerechte Kommunikation und leisten wichtige Öffentlichkeits- und Vernetzungsarbeit. Kommunale Gleichstellungsbeauftragte wirken überdies auch extern in die Gesellschaft. Diese Aufgaben sind gesetzlich verankert – sie garantieren, dass Gleichstellung nicht vom guten Willen Einzelner abhängt. Eine „Freiwilligstellung“ würde all diese Strukturen zu unverbindlichen Empfehlungen degradieren. Die sogenannte „Freiwilligkeit“ widerspricht der Erfahrung, dass Gleichberechtigung ohne klare gesetzliche Grundlagen durchgesetzt wird. Gleichstellungsbeauftragte sichern damit dauerhaft faire Strukturen in Verwaltung und Gesellschaft.
Gleichstellung ist Demokratie
Die Abschaffung verpflichtender Gleichstellungsstrukturen wäre ein Angriff auf demokratische Teilhabe. Gleichstellungsbeauftragte bringen die Perspektiven von Frauen, als oft marginalisierte Zielgruppe in Entscheidungsprozesse ein und sichern Vielfalt in Verwaltung, Wissenschaft und Gesellschaft. Wenn der Staat seine eigenen Strukturen schwächt, verliert er seine Vorbildfunktion.
Gerade jetzt braucht BW starke Gleichstellungsstrukturen – gegen Lohnlücken, Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen, Gewalt gegen Frauen und Mädchen sowie frauenfeindliche Tendenzen. Wer Gleichstellungsarbeit schwächt, schwächt die Demokratie selbst und den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Gleichstellung ist keine Kostenfrage, sondern eine Investition in Gerechtigkeit und Zukunftsfähigkeit.
Wir, die Unterzeichnenden, fordern von der nächsten Landesregierung:
- Klare Haltung gegen Rückschritte: Treten Sie der Forderung des Landkreistags entschieden entgegen.
- Stärkung der Interessenvertretung von Frauen: Erhalten Sie die gesetzliche Pflicht zur Bestellung hauptamtlicher Gleichstellungsbeauftragter nach ChancenG und LHG und entwickeln Sie diese weiter.
- Ressourcen und Unabhängigkeit sichern: Sorgen Sie für stabile Finanzierung, ausreichende Ausstattung und Weisungsfreiheit der Interessenvertretung von Frauen.
- Gesellschaftliches Signal setzen: BW muss den Verfassungsauftrag nach Artikel 3 Abs. 2 GG aktiv stärken.
[1] Unter diesen beiden Begriffen nennen wir alle, die im Gleichstellungskontext arbeiten: Gleichstellungsbeauftragte, Beauftragte für Chancengleichheit, Ansprechpartnerinnen für Chancengleichheit und Referentinnen für Gleichstellungsfragen.
Ich bin überzeugt, nur wenn Gleichstellung auf allen Ebenen funktioniert, verringert sich auch die Gewalt gegen Frauen. Gleichgestellte greifst du nicht so leicht an als untergeordnete Personen. Und insbesondere in den Verwaltungen ist hier weiterhin eine gesetzlich festgelegte Stelle nötig, um auch auf Entscheidungsebenen auf Gleichstellung zu achten.