Gleichstellungsrecht - Frauenquote in Führungspositionen von Unternehmen

Petent/in nicht öffentlich
Petition richtet sich an
Deutschen Bundestag

2.111 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

2.111 Unterschriften

Der Petition wurde nicht entsprochen

  1. Gestartet 2011
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht
  4. Dialog
  5. Beendet

Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.

Petition richtet sich an: Deutschen Bundestag

Einführung einer Frauenquote von mindestens 30% in Aufsichtsräten und Vorständen.

Begründung

In Führungspositionen von Unternehmen sind Frauen kaum vertreten. Das liegt NICHT daran, dass Frauen schlechter Qualifiziert wären. Freiwillige Selbstverpflichtungen führen nicht zum Ziel, weil sie erstens zu schwach und zweitens nicht verbindlich sind. Andere Länder (bspw. Norwegen, Spanien, Frankreich) haben dies erkannt und daraufhin erfolgreich Frauenquoten eingeführt. Frauen haben eine andere Sicht auf die Dinge und bereichern somit die Wirtschaftswelt und Politik mit neuen Ideen und Einflüssen. Studien ergaben dass eine Frauenquote positive Effekte auf die Wirtschaft hat. So erzielen Unternehmen mit einem höheren Frauenanteil eine höhere Rentabilität . Das Exzellenzprinzip wird durch eine Quote nicht außer Kraft gesetzt, denn es gibt ausreichend qualifizierte Frauen. Frauen brauche eine faire Chance und ihre Qualifikation unter Beweis zu stellen. Diese Chance erhalten sie leider nur, wenn eine Frauenquote eingeführt wird. Oft werden Frauen jedoch nicht eingestellt, da sie erstens in Bewerbungssgesprächen schlechter "abschneiden", weil sie zurückhaltender und bescheidener als Männer auftreten. Ein weiterer Grund ist, dass hauptsächlich Männer über deren Einstellung entscheiden, sowie (meist unbewusste) Diskriminierung. Ohne Frauenquote wird sich am status quo daher nichts ändern. Die Bundesregierung möge daher beschliessen, eine Frauenquote von min. 30% in Aufsichtsräten und Vorständen einzuführen.

Angaben zur Petition

Petition gestartet: 07.03.2011
Sammlung endet: 04.05.2011
Region: Deutschland
Kategorie:  

Neuigkeiten

  • Pet 3-17-17-2162-021002Gleichstellungsrecht

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 23.06.2016 abschließend beraten und

    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen

    worden ist.

    Begründung

    Mit der Petition soll eine gesetzliche Regelung erreicht werden, dass Aufsichtsräte und

    Vorstände zu mindestens 30 Prozent mit Frauen besetzt sein müssen.

    Es wird darauf hingewiesen, dass in Führungspositionen von Unternehmen kaum

    Frauen vertreten seien. Freiwillige Selbstverpflichtungen führten nicht zum Ziel. Dies

    hätten andere Länder erkannt und erfolgreich Frauenquoten eingeführt. Studien hätten

    ergeben, dass die Einführung einer Frauenquote positive Auswirkungen auf die

    Wirtschaft hätte. Frauen würden, da sie eine andere Sichtweise einbringen würden,

    die Wirtschaftswelt und die Politik mit neuen Ideen bereichern. Auch gebe es

    ausreichend qualifizierte Frauen. Diese bräuchten jedoch die Möglichkeiten, ihre

    Qualifikationen unter Beweis zu stellen. Eine verpflichtende Regelung sei daher

    erforderlich.

    Es handelt sich um eine öffentliche Petition, die auf den Internetseiten des Deutschen

    Bundestages eingestellt und diskutiert wurde. 2111 Mitzeichnende haben das

    Anliegen unterstützt. Weiterhin haben den Petitionsausschuss 5 weitere Petitionen

    erreicht, die dieses Anliegen zum Gegenstand haben. Diese Petitionen werden mit der

    vorliegenden öffentlichen Petition gemeinsam behandelt. Es wird um Verständnis

    dafür gebeten, dass möglicherweise nicht alle vorgetragenen Gesichtspunkte

    dargestellt werden.

    Der Petitionsausschuss hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung gemäß

    § 109 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages mehrmals

    eine Stellungnahme des Rechtsausschusses eingeholt. Dies ist erforderlich, wenn die

    Petition einen Gegenstand der Beratung eines Fachausschusses betrifft. Dieses

    Verfahren stellt sicher, dass der Petitionsausschuss bei seinen Entscheidungen die



    Erfahrungen und Erkenntnisse der Fachausschüsse einbeziehen kann und der

    Fachausschuss seine Entscheidungen in Kenntnis der vorliegenden Petition trifft.

    Gegenstand der Beratung im Rechtsausschuss waren die Bundestags-Drucksache

    17/3296, Bundestags-Drucksache 17/4683 und Bundestags-Drucksache 17/4842.

    Weiterhin behandelte der Rechtsausschuss mehrere Gesetzentwürfe zu der Thematik

    (Bundestags-Drucksache 17/8878, Bundestags-Drucksache 17/11139 und

    Bundestags-Drucksache 17/11270). In der 18. Wahlperiode holte der

    Petitionsausschuss erneut eine Stellungnahme des Ausschusses für Familie,

    Senioren, Frauen und Jugend ein, da die Petition den Gesetzentwurf der

    Bundesregierung für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an

    Führungspositionen in der Privatwirtschaft und dem Öffentlichen Dienst (Bundestags-

    Drucksache 18/3784, 18/4053) und den Gesetzentwurf der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE

    GRÜNEN zur geschlechtergerechten Besetzung von Aufsichtsräten, Gremien und

    Führungsebenen (Bundestags-Drucksache 18/1878) betraf. Der Petitionsausschuss

    hat im Rahmen seiner parlamentarischen Prüfung der Bundesregierung zudem

    Gelegenheit gegeben, ihre Haltung zu dem Anliegen darzustellen. Die Prüfung des

    Petitionsausschusses hatte das im Folgenden dargestellte Ergebnis:

    Der Anteil weiblicher Führungskräfte in Spitzenpositionen der Deutschen Wirtschaft

    und der Bundesverwaltung ist weiterhin gering. Aktuell liegt der Frauenanteil in

    Aufsichtsräten der 200 größten Unternehmen in Deutschland bei 18,4 Prozent, der

    Frauenanteil in den Vorständen beträgt 5,4 Prozent.

    Der in Art. 3 Abs. 2 Satz 1 des Grundgesetzes (GG) niedergelegte

    Gleichberechtigungsgrundsatz von Frauen und Männern ist damit auch heute noch

    nicht verwirklicht. Dies gilt insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Zahl

    qualifizierter Frauen in Deutschland in den vergangenen Jahren stetig zugenommen

    hat. Gemäß Art. 3 Abs. 2 Satz 2 GG hat der Staat die tatsächliche Gleichberechtigung

    von Frauen und Männern zu fördern und auf die Beseitigung bestehender Nachteile

    hinzuwirken.

    Die in den vergangenen Jahren seitens der Politik initiierten freiwilligen

    Selbstverpflichtungen der Unternehmen haben nicht die gewünschte Wirkung erzielt

    und zu keiner nennenswerten Erhöhung des Frauenanteils an Führungspositionen

    geführt. Dasselbe gilt für die Empfehlungen im Deutschen Corporate Governance-

    Kodex (DCGK) für börsennotierte Aktiengesellschaften, nach denen bei der Besetzung

    von Vorstand und Aufsichtsrat stärker auf Vielfalt und auf eine angemessene

    Beteiligung von Frauen an Führungspositionen und im Vorstand zu achten ist.



    Deshalb waren, wie mit der Petition gefordert, gesetzliche Regelungen unumgänglich,

    die den Anteil an Frauen an Führungspositionen in der Privatwirtschaft, in der

    Bundesverwaltung, in den Gerichten des Bundes sowie in den Gremien im

    Einflussbereich des Bundes signifikant erhöhen. Nur so kann das verfassungsrechtlich

    verankerte Grundrecht auf gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern auch

    für den Bereich der Führungspositionen erfüllt werden.

    Das am 6. März 2015 verabschiedete Gesetz zur gleichberechtigten Teilhabe von

    Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im

    Öffentlichen Dienst basiert auf 3 Säulen:

    1. Einer Geschlechterquote von mind. 30 Prozent für Aufsichtsräte börsennotierter und

    voll mitbestimmungspflichtiger Unternehmen,

    2. der Festlegung von Zielgrößen für Aufsichtsräte, Vorstände und oberste

    Managementebenen für börsennotierte oder mitbestimmte Unternehmen und

    3. der Novellierung der gesetzlichen Regelungen für den öffentlichen Dienst des

    Bundes (Bundesgremienbesetzungsgesetz und Bundesgleichstellungsgesetz).

    Die Bedeutung des Gesetzes geht weit über die Besetzung von Führungspositionen

    hinaus. In gut 100 großen Unternehmen werden in Zukunft 30 Prozent Frauen im

    Aufsichtsrat vertreten sein. Die Verpflichtung des Gesetzes, eine vergleichsweise

    kleine Zahl von Frauen zu Aufsichtsräten zu machen, entfaltet dadurch Wirkung für

    eine vergleichsweise größere Zahl von Frauen, denn in den betroffenen Unternehmen

    arbeiten mehrere Millionen Menschen. Mindestens 3500 Unternehmen mit weiteren

    Millionen weiblicher Beschäftigter müssen sich durch eine Zielgrößenverpflichtung mit

    ihrer Unternehmenskultur und den Chancen von Frauen auseinandersetzen.

    Nach den Ausführungen der Bundesregierung unterstützt diese mit einer Vielzahl von

    untergesetzlichen Maßnahmen die vom Gesetz unmittelbar getroffenen, aber auch die

    vom Gesetz nicht erfassten Unternehmen dabei, den Frauenanteil in

    Führungspositionen zu erhöhen. Diese Maßnahmen tragen dazu bei, den Boden für

    einen notwendigen Kulturwandel in der Arbeitswelt zu bereiten. Dieser soll Frauen und

    Männern, z. B. bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zugutekommen.

    Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, da

    dem Anliegen teilweise entsprochen worden ist.

    Der von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der

    Bundesregierung zur Berücksichtigung zu überweisen, wurde mehrheitlich abgelehnt.

    Begründung (pdf)

Noch kein PRO Argument.

Ich bin kein Emanzipationsgegner ... aber war das ursprüngliche Ziel nicht die Gleichstellung von Mann und Frau? Ich will keine gesetzlich legitimierte Bevorzugung von Geschlechtern. Man sollte nicht aufgrund einer Quote, sondern auf grund der Qualifikationen einen Job bekommen. Wie man an unserer Bundeskanzlerin und der DAX-Chefin sieht ist es auch heuzutage schon möglich, als Frau in einer Führungsposition zu arbeiten. Früher wäre das undenkbar!

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