Región: Mainz-Weisenau
Vivienda

Großberghang will lieber selber kehren als blechen

Peticionario no público.
Petición a.
Bürgerbeauftragter der Landeshauptstadt Mainz
71 Apoyo

El peticionario no ha hecho una petición.

71 Apoyo

El peticionario no ha hecho una petición.

  1. Iniciado 2013
  2. Colecta terminada.
  3. Presentado.
  4. Diálogo
  5. Fracasado

Der Stadtrat der Stadt Mainz hat am 05.12.2012 u.a. die Aufnahme der Dora-Scherf-Straße, Jakob-Laubach-Straße und Gabriele-Faust-Straße aus dem Neubaugebiet "Nördlich der Großbergsiedlung" in den gebührenpflichtigen Teil A des Straßenverzeichnisses zur Straßenreinigungssatzung beschlossen.

Geplant sind weitere Straßen der Großbergsiedlung nach der Widmung aufzunehmen. Diese wären die Chana-Kahn-Straße und Catharina-Lothary-Straße. Dies obwohl es sich um ein verkehrsberuhigtes Wohngebiet mit nur einer Zufahrt handelt.

Razones.

Die Bewohner sehen für eine Übernahme der Straßenreinigung durch die Stadt Mainz keine Gründe. So ist im Fact Sheet der GVG Mainz zum Neubaugebiet „Am Großberghang“ zu lesen: „Das Neubaugebiet erhält eine ringförmigen Erschließungsstraße mit einer Zufahrt von der Max-Hufschmidt-Straße. Ein Teil der Häuser wird über Wohnwege erschlossen.“

Als reines Wohngebiet außerhalb des Innenstadtbereiches mit nur einer Möglichkeit der Zufahrt, besitzt es weder besondere öffentliche Flächen und Plätze, noch befinden sich in diesem Gebiet Sehenswürdigkeiten oder Touristenattraktionen die eine Übernahme der Straßenreinigung durch den Entsorgungsbetrieb der Stadt Mainz rechtfertigen. Außerdem finden hier weder irgendwelche öffentliche Großveranstaltungen noch Feiern statt, durch deren Unrat die Verkehrssicherheit beeinträchtigt ist. Des Weiteren ist der Verschmutzungsgrad der Straßen jetzt und besonders nach Abschluss der Bebauung des Gebietes als sehr gering einzustufen.

Die Straßen verlaufen parallel zum Hang und sind somit eben und die Reinigung ist nicht beschwerlich. Es ist auch nicht nachzuvollziehen, warum bei der Straßenreinigung dem Gebiet eine höhere Priorität zugesprochen wird, während es beim Winterstreudienst eine äußerst nachgeordnete Priorität hat. Die GVG warb ausdrücklich dafür, dass dieses Gebiet für die Wohnbedürfnisse junger Familien geplant ist:

Jede weitere finanzielle Belastung in Form einer neu eingeführten Abgabe erhöht den wirtschaftlichen Druck auf die jungen Familien im Neubaugebiet deutlich.

Unser Wohngebiet wird größtenteils von den Eigentümern der betroffenen Gebäude selbst bewohnt. Seit Jahren wird hier durch die Bewohner schon tatkräftig gehandelt und sich zusätzlich sogar beim Dreck-Weg-Tag engagiert! Bei eventuellen Verstößen gegen die Straßenreinigungspflicht hat die Stadt Mainz die Möglichkeit ein Bußgeld gegen den Grundstückseigentümer von bis zu 500 € zu verhängen.

Angesichts der Tatsache, dass in unserer direkten Nachbarschaft vergleichbare Straßen wie „Am Großberg“, „An der Hechtsheimer Höhe“ (alte Großbergsiedlung), „Silvanerstraße“, „Rieslingstraße“ (Frankenhöhe), „Bodenheimer Straße“, „Am Huhlchen“, durch die Eigentümer gereinigt werden, würde dies hier zusätzlich noch zu einer sozialen Ungerechtigkeit führen.

Gracias por su ayuda

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"Pro Petition" = "Für das Gesuch selbst zu kehren" --> Die Regelung ist (in Mainz historisch gewachsen) ungerecht: Andere Stadtteile dürfen selbst kehren. Gnade der frühen Geburt. Wer zu spät kommt, den bestraft der Stadtrat.

Lt. Bebauungsplan (siehe Internet, unter Landeshauptstadt Mainz, W93/I und W93/II) geht es um ca. 300 Häuser, von denen 70-80% Reihenhaus mit Frontlänge (vorne + hinten) ca. 12m sind. Letztendlich sind das ca. 80 Euro pro Jahr (Reinigungsklasse 11), also ca. 6,50 EUR pro Monat für 4x Reinigung pro Monat. Nicht wirklich hoch oder gar unerwartet (siehe auch BetrKV, §2, Nr.8 !!) für einen Hausbesitzer.

Ayudar a fortalecer la participación ciudadana. Queremos que se escuchen sus inquietudes sin dejar de ser independientes.

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