Alueella: Saksa
Liikenne

Grünes Blinklicht für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und anderer Rettungsorganisationen

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Petitionsausschuss des deutschen Bundestages
12 973 Tukeva 12 860 sisään Saksa

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  1. Aloitti 2021
  2. Keräys valmis
  3. Täytetty 22.3.2021
  4. Valintaikkuna
  5. Epäonnistunut

Grünes Blinklicht für Angehörige der BOS

- In Deutschland haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren bereits ab der Alarmierung, also schon auf dem Weg zur Wache, nach §35 das Sonderrecht . Dieses dürfen sie jedoch weder durch ein blaues Blinklicht noch durch ein Einsatzhorn anzeigen. Abhilfe schaffen sie sich zum Beispiel mit einem Dachaufsetzer. Dieser wird jedoch nur selten von anderen Verkersteilnehmern wahrgenommen. Da ein blaues Blinklicht verboten ist und das gelbe Blinklicht bereits vergeben ist, wäre eine grünes Blinklicht eine für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen gute Lösung, um dem restlichen Verkehr ihr Anliegen zu verdeutlichen.

Perustelut

In weiten Teilen der USA und Kanada ist es bereits so, dass die Autofahrer wenn sie ein grün blinkendes Licht im Rückspiegel sehen, an die Seite fahren um diesem Fahrzeug Platz zu schaffen. Dank der Aufklärungskampangnen in den Medien ist der Bevölkerung bewusst, was dieses zu bedeuten hat. Hier ein Beispiel(www.youtube.com/watch?v=uCIU_tYifR0). Auch in Deutschland wäre dieses bewährte System möglich. Ein verfahren, dass es Feuerwehrleuten ermöglicht, schneller zu ihrer Wache zu gelangen, schneller am Einsatzort zu sein und somit Schaden zu verhindern.

Im Namen aller Unterzeichner/innen.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Kiitos tuestasi, stefan Böhm lähettäjä Osterode
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Uutiset

Väittely

Für alle Verkehrsteilnehmer würde durch das grüne Blinklicht erkennbar, dass Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden. Durch gegenseitige Rücksichtnahme könnte so ein schnelleres Erreichen des Gerätehauses ermöglicht werden.

Der Verfasser sollte für alle verständlich die Unterschiede zwischen Sonderrechten und Wegerechten darstellen. Diese werden hier sehr vermischt. Die Darstellung von Sonderrechten, die Feuerwehr-Angehörige hoheitlich zu stehen, anderen Angehörigen der Hilfsorganisationen nicht, durch eine grüne Rundumkennleuchte, macht erst Sinn, wenn wir eine rechtliche Gleichstellung aller Angehörigen aller Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr erreichen. Dafür sollte sich erst eingesetzt werden.

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