Vervoer

Grünes Blinklicht für Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr und anderer Rettungsorganisationen

Petitie is gericht aan
Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

12.973 handtekeningen

Petitie-ontvanger heeft niet gereageerd.

12.973 handtekeningen

Petitie-ontvanger heeft niet gereageerd.

  1. Begonnen 2021
  2. Handtekeningeninzameling voltooid
  3. ingediend op 22-03-2021
  4. Dialoog
  5. Mislukt

Petition richtet sich an: Petitionsausschuss des deutschen Bundestages

Grünes Blinklicht für Angehörige der BOS
- In Deutschland haben Angehörige der Freiwilligen Feuerwehren bereits ab der Alarmierung, also schon auf dem Weg zur Wache, nach §35 das Sonderrecht . Dieses dürfen sie jedoch weder durch ein blaues Blinklicht noch durch ein Einsatzhorn anzeigen. Abhilfe schaffen sie sich zum Beispiel mit einem Dachaufsetzer. Dieser wird jedoch nur selten von anderen Verkersteilnehmern wahrgenommen. Da ein blaues Blinklicht verboten ist und das gelbe Blinklicht bereits vergeben ist, wäre eine grünes Blinklicht eine für die Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren und anderen Hilfsorganisationen gute Lösung, um dem restlichen Verkehr ihr Anliegen zu verdeutlichen.

Reden

In weiten Teilen der USA und Kanada ist es bereits so, dass die Autofahrer wenn sie ein grün blinkendes Licht im Rückspiegel sehen, an die Seite fahren um diesem Fahrzeug Platz zu schaffen. Dank der Aufklärungskampangnen in den Medien ist der Bevölkerung bewusst, was dieses zu bedeuten hat. Hier ein Beispiel(www.youtube.com/watch?v=uCIU_tYifR0). Auch in Deutschland wäre dieses bewährte System möglich. Ein verfahren, dass es Feuerwehrleuten ermöglicht, schneller zu ihrer Wache zu gelangen, schneller am Einsatzort zu sein und somit Schaden zu verhindern.
Im Namen aller Unterzeichner/innen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Bedankt voor je steun, stefan Böhm uit Osterode
Vraag voor de initiatiefnemer

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Gegevens met betrekking tot de petitie

Petition gestartet: 04-03-2021
Petition endet: 03-03-2022
Regio: Duitsland
Categorie: Vervoer

Nieuws

Für alle Verkehrsteilnehmer würde durch das grüne Blinklicht erkennbar, dass Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden. Durch gegenseitige Rücksichtnahme könnte so ein schnelleres Erreichen des Gerätehauses ermöglicht werden.

Der Verfasser sollte für alle verständlich die Unterschiede zwischen Sonderrechten und Wegerechten darstellen. Diese werden hier sehr vermischt. Die Darstellung von Sonderrechten, die Feuerwehr-Angehörige hoheitlich zu stehen, anderen Angehörigen der Hilfsorganisationen nicht, durch eine grüne Rundumkennleuchte, macht erst Sinn, wenn wir eine rechtliche Gleichstellung aller Angehörigen aller Organisationen der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr erreichen. Dafür sollte sich erst eingesetzt werden.

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