Rajon : Gjermania

Grundgesetz - Abschaffung/Einschränkung der verfassungsrechtlichen Stellung des Religionsunterrichts an öffentlichen Schulen

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Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
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  1. Filluar 2017
  2. Mbledhja mbaroi
  3. Paraqitur
  4. Dialog
  5. I përfunduar

Kjo është një kërkesë në internet des Deutschen Bundestags .

Mit der Petition wird gefordert, die verfassungsrechtliche Stellung des Religionsunterrichts an öffentlichen deutschen Schulen nach dem Grundgesetz Artikel 7 Absatz 3 abzuschaffen bzw. einzuschränken.

arsye

Die Bundesrepublik Deutschland als moderner, demokratischer, vielseitiger und toleranter Rechtsstaat sollte eine laizistische Grundordnung vertreten. Hierzu ist GG Art.7 (3) ein absoluter Widerspruch und von der Zeit überholt. Eine verfassungsrechtliche Stellung des Religionsunterricht, sowohl in den Grundrechten des Bundes, als auch in den Landesverfassungen (z. B. Landesverfassung BW Artikel 18), ist ein nicht vereinbarer Gegensatz zu den freiheitlichen Werten unserer Demokratie, bevorzugt gewisse Religionsgemeinschaften gegenüber anderen und ermöglicht den Kirchen Einflussnahme auf die Ausbildung und die Erziehung unserer Kinder. So benötigt ein Religionslehrer als Landesbeamter zudem die Zulassung der jeweiligen (nichtstaatlichen) Religionsgemeinschaft, was im direkten Konflikt mit GG Art.7 (1) steht.Auch GG Art.79 (3) (Ewigkeitsklausel) würde einer solchen Änderung nicht prinzipiell widersprechen, da die Stellung des Religionsunterricht bereits durch GG Art.141 (Bremer Klausel) eingeschränkt ist und in den Bundesländern Bremen und Berlin keine Anwendung findet. Auch in den fünf neuen Bundesländern ist der dritte Absatz von Artikel 7 stark umstritten.Durch eine Abschaffung des besagten Absatzes könnten freiwerdende Ressourcen und Mittel sinnvoll für einen allgemeinen, unabhängigen Ethik-, Soziologie-, oder Gesellschaftskundeunterricht genutzt werden und so der politischen und moralischen Bildung sowie der Reife zur Mündigkeit zu Gute kommen. Auch könnten verschiedene Religionsgemeinschaften objektiv, von einem außenstehenden Standpunkt betrachtet, bewertet und verglichen werden, um den Heranwachsenden so, von Beginn an, eine freie und selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen.

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lajm

  • Pet 4-18-07-10000-041625 Grundgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 31.01.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird gefordert, die verfassungsrechtliche Stellung des
    Religionsunterrichts an öffentlichen deutschen Schulen nach Artikel 7 Absatz 3
    Grundgesetz aufzuheben.

    Zur Begründung seiner Petition führt der Petent insbesondere aus, die Bestimmung
    des Artikel 7 Absatz 3 Grundgesetz (GG) sei ein Widerspruch zu der modernen,
    laizistischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland. Die
    verfassungsrechtliche Stellung des Religionsunterrichts stehe im Gegensatz zu den
    freiheitlichen Werten der Demokratie, bevorzuge... më tutje

Asnjë PRO argument ende.

Asnjë argument CONTRA akoma.

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