Regione: Germania

Grundgesetz - Änderung von Artikel 26 des Grundgesetzes (Verbot von autonomen Waffensystemen)

Firmatorio non aperto al pubblico
La petizione va a
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
129 Supporto 129 in Germania

La petizione è stata respinta

129 Supporto 129 in Germania

La petizione è stata respinta

  1. Iniziato 2018
  2. Raccolta voti terminata
  3. Presentata
  4. Dialogo
  5. Concluso

Questa è una petizione online des Deutschen Bundestags.

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Grundgesetz zu ändern und ein Verbot von autonomen Waffensystemen dem Artikel 26 hinzuzufügen.

Motivazioni:

Ethisch-normative Entscheidungen können nur von Menschen getroffen werden. Der Einsatz und die Entwicklung von künstlicher Intelligenz in grundrechtsrelevanten Bereichen muss gesellschaftlich begleitet und vom Gesetzgeber reguliert werden. Für die Handlungen selbstlernender Maschinen und die daraus resultierenden Folgen muss immer eine natürliche oder juristische Person verantwortlich sein.Autonome Waffensysteme, welche in Kriegsgebieten Menschen bekämpfen und töten, ohne dass ein Mensch darüber direkt Kontrolle hat, gehören international geächtet. Deutschland soll auf Entwicklung, Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über autonome Waffensysteme verzichten. Ebenfalls dürfen diese Waffensysteme weder durch noch über Deutschland transportiert, noch auf dem Staatsgebiet gelagert oder bereit gehalten werden.

Link alla petizione

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Novità

  • Pet 1-19-06-10000-005953 Grundgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Ergänzung von Artikel 26 Grundgesetz um ein Verbot
    autonomer Waffensysteme gefordert.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass
    ethisch-normative Entscheidungen nur von Menschen getroffen werden könnten. Der
    Einsatz und die Entwicklung von künstlicher Intelligenz in grundrechtsrelevanten
    Bereichen müsse gesellschaftlich begleitet und vom Gesetzgeber reguliert werden.
    Für die Handlungen selbstlernender Maschinen und die daraus resultierenden Folgen
    müsse immer eine... avanti

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