Grundgesetz - Änderung von Artikel 26 des Grundgesetzes (Verbot von autonomen Waffensystemen)

請願者は非公開
請願書の宛先
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

129 署名

請願は認められなかった

129 署名

請願は認められなかった

  1. 開始 2018
  2. コレクション終了
  3. 提出済み
  4. ダイアログ
  5. 終了した

これはオンライン請願書 des Deutschen Bundestags です。

請願書の宛先: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, das Grundgesetz zu ändern und ein Verbot von autonomen Waffensystemen dem Artikel 26 hinzuzufügen.

理由

Ethisch-normative Entscheidungen können nur von Menschen getroffen werden. Der Einsatz und die Entwicklung von künstlicher Intelligenz in grundrechtsrelevanten Bereichen muss gesellschaftlich begleitet und vom Gesetzgeber reguliert werden. Für die Handlungen selbstlernender Maschinen und die daraus resultierenden Folgen muss immer eine natürliche oder juristische Person verantwortlich sein.Autonome Waffensysteme, welche in Kriegsgebieten Menschen bekämpfen und töten, ohne dass ein Mensch darüber direkt Kontrolle hat, gehören international geächtet. Deutschland soll auf Entwicklung, Herstellung und Besitz von und auf Verfügungsgewalt über autonome Waffensysteme verzichten. Ebenfalls dürfen diese Waffensysteme weder durch noch über Deutschland transportiert, noch auf dem Staatsgebiet gelagert oder bereit gehalten werden.

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請願に関する情報

請願開始: 2018/03/26
コレクション終了: 2018/06/04
地域: Deutschland
カテゴリ:  

ニュース

  • Pet 1-19-06-10000-005953 Grundgesetz

    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 17.10.2019 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.

    Begründung

    Mit der Petition wird eine Ergänzung von Artikel 26 Grundgesetz um ein Verbot
    autonomer Waffensysteme gefordert.

    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass
    ethisch-normative Entscheidungen nur von Menschen getroffen werden könnten. Der
    Einsatz und die Entwicklung von künstlicher Intelligenz in grundrechtsrelevanten
    Bereichen müsse gesellschaftlich begleitet und vom Gesetzgeber reguliert werden.
    Für die Handlungen selbstlernender Maschinen und die daraus resultierenden Folgen
    müsse immer eine natürliche oder juristische Person verantwortlich sein. Autonome
    Waffensysteme, die in Kriegsgebieten Menschen bekämpfen und töten würden, ohne
    dass ein Mensch darüber direkt Kontrolle habe, gehörten international geächtet.
    Deutschland solle auf die Entwicklung, Herstellung und den Besitz von und auf
    Verfügungsgewalt über autonome Waffensysteme verzichten. Zudem dürften diese
    Waffensysteme weder durch noch über Deutschland transportiert noch auf dem
    Staatsgebiet gelagert oder bereitgehalten werden.

    Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten zu dem Vorbringen wird auf die eingereichten
    Unterlagen verwiesen.

    Zu der auf der Internetseite des Deutschen Bundestages veröffentlichten Eingabe
    liegen 129 Mitzeichnungen und 16 Diskussionsbeiträge vor. Es wird um Verständnis
    gebeten, dass nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen
    werden kann.

    Der Petitionsausschuss hat der Bundesregierung Gelegenheit gegeben, ihre Ansicht
    zu der Eingabe darzulegen. Das Ergebnis der parlamentarischen Prüfung lässt sich
    unter Einbeziehung der seitens der Bundesregierung angeführten Aspekte wie folgt
    zusammenfassen:

    Der Petitionsausschuss stellt zunächst fest, dass die Vorschrift des Artikels 26
    Absatz 1 Grundgesetz (GG) mit der Ächtung friedensstörender Handlungen und dem
    Gebot ihrer Pönalisierung bestehende Grundwerte der Völkerrechtsordnung schützt,
    die Friedensorientierung Deutschlands zum Ausdruck bringt und völkerrechtliche
    Verbotsnormen in innerstaatliches Recht übernimmt. Artikel 26 Absatz 2 Satz 1 GG
    ergänzt die allgemeine Verbotsregelung des Artikels 26 Absatz 1 GG, indem die
    Herstellung, Beförderung und das Inverkehrbringen von zur Kriegsführung bestimmter
    Waffen unter Genehmigungsvorbehalt gestellt werden. Verbote von bestimmten
    Waffensystemen können jedoch international wirksam nur auf der völkerrechtlichen
    Ebene erfolgen.

    Ferner macht der Ausschuss darauf aufmerksam, dass in der internationalen
    Diskussion bislang noch keine Einigung erzielt worden ist, was unter autonomen
    Waffensystemen zu verstehen ist und wo die Abgrenzung zu automatisierten
    Waffensystemen verläuft. Dabei ist anerkannt, dass es autonome Waffensysteme,
    also Waffensysteme mit der Fähigkeit, selbst zu lernen, und damit unabhängig von
    Entscheidungen des Menschen selbständig über den Waffeneinsatz zu entscheiden,
    noch gar nicht gibt.

    Der Ausschuss hebt hervor, dass sich die Bundesregierung aktiv für eine Verhinderung
    des Aufkommens autonomer letaler Waffensysteme einsetzt, die außerhalb jeglicher
    Einflussnahme des Menschen tätig werden. Der zwischen CDU, CSU und SPD
    geschlossene Koalitionsvertrag für die 19. Wahlperiode spricht das mit seinem
    Bekenntnis zur weltweiten Ächtung autonomer Waffensysteme aus (S. 149).
    Oberste Leitlinie der Bundesregierung in allen Fragen des Einsatzes von Kriegswaffen
    sind die Vorgaben des internationalen Rechts, insbesondere des Humanitären
    Völkerrechts, das u. a. den Einsatz von Waffen verbietet, wenn nicht zwischen
    Kämpfern und Zivilisten unterschieden werden kann und gegen das Gebot zur
    Verhinderung übermäßiger Leiden verstoßen wird.

    Der Petitionsausschuss begrüßt ausdrücklich dieses Bekenntnis der Bundesregierung
    zur weltweiten Ächtung autonomer Waffensysteme.

    Vor diesem Hintergrund vermag der Petitionsausschuss keinen gesetzgeberischen
    Handlungsbedarf hinsichtlich der mit der Petition geforderten Ergänzung von
    Artikel 26 GG um ein Verbot autonomer Waffensysteme zu erkennen. Der Ausschuss
    empfiehlt daher im Ergebnis, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem
    konkreten Anliegen einer Grundgesetzänderung nicht entsprochen werden konnte.

    Der von der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gestellte Antrag, die Petition der
    Bundesregierung - dem Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat - als
    Material zu überweisen, den Fraktionen des Deutschen Bundestages zur Kenntnis zu
    geben, soweit ein Verbot von Entwicklung, Herstellung, Nutzung und Handel
    autonomer Waffensysteme gefordert ist, und das Petitionsverfahren im Übrigen
    abzuschließen, ist mehrheitlich abgelehnt worden.

    Begründung (PDF)

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