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Grundgesetz - Aufrechterhaltung des Kooperationsverbotes; keine Aufhebung durch Änderung des Grundgesetzes

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Deutschen Bundestag
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  1. Aloitti 2014
  2. Keräys valmis
  3. Lähetetty
  4. Valintaikkuna
  5. Valmis

Tämä on online-vetoomus des Deutschen Bundestags .

Der Deutsche Bundestag möge beschließen,…das Kooperationsverbot aufrecht zu erhalten, und es nicht durch eine Änderung des Grundgesetzes ganz oder teilweise aufzuheben.

Perustelut

Das Kooperationsverbot steht in unserem Grundgesetz unausgesprochen und ausgesprochen seit 65 Jahren. Denn wozu brauchen wir Bundesländer, wenn sie nicht eigene Aufgaben haben, die sie nach ihren eigenen Vorstellungen erfüllen, wofür sie ausreichende Finanzmittel haben? Anders ausgedrückt: Die Existenz unserer Bundesländer macht nur Sinn, wenn Bund und Ländern getrennt, und nicht kooperativ ihre Aufgaben erfüllen. Bundesländer, die eine Kooperation mit dem Bund fordern, stellen sich daher selbst in Frage. Das vorausgeschickt ist festzustellen, dass es bei der Kooperation eigentlich ums Geld geht. Die Länder haben für ihre Aufgaben zu wenig Geld, Also soll der Bund mithelfen, d.h. letztlich mitzahlen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder der Bund hat mehr Geld, als er für die Erfüllung seiner Aufgaben braucht, dann muss die Verteilung des Steueraufkommens zwischen Bund und Ländern entsprechend geändert, d.h. dem Bund das überschüssige Geld genommen werden! Oder der Bund hat nicht zu viel Geld, dann muss er Kredite aufnehmen und sich über seine Verschuldung von über 2 Billionen Euro hinaus weiter verschulden – das ist doch keine seriöse Lösung!

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Uutiset

  • Pet 1-18-06-10000-012193

    Grundgesetz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 19.03.2015 abschließend beraten und
    beschlossen:

    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte. Begründung

    Mit der Eingabe wird gefordert, das Kooperationsverbot beizubehalten und es nicht
    durch eine Änderung des Grundgesetzes ganz oder teilweise aufzuheben.
    Zur Begründung des Anliegens wird im Wesentlichen ausgeführt, dass die Existenz
    der Bundesländer nur Sinn mache, wenn Bund und Länder getrennt und nicht
    kooperativ ihre Aufgaben erfüllten. Da sich das Kooperationsverbot bewährt habe,
    müsse es im Grundgesetz (GG) beibehalten werden.
    Hinsichtlich der weiteren... enemmän

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