151 Podpisy
Petycja została odrzucona.
To jest petycja internetowa des Deutschen Bundestags .
Petycja skierowana jest do: Petitionsausschuss des Deutschen Bundestags
Mit der Petition wird gefordert, dass Artikel 10 des Grundgesetzes und das zugehörige Artikel 10-Gesetz so überarbeitet werden, dass Einschränkungen des Post-/Fernmeldegeheimnisses nicht mehr unbemerkt durch Geheimdienste gegenüber nicht gewalttätigen Bürgern angewandt werden können.
Uzasadnienie
Wenn nicht-gewalttätige Bürger ohne richterliche Anordnung, also nicht durch polizeiliche Strafverfolgung, überwacht werden, dann muss diesen Bürgern der Eingriff in das Post-/Fernmeldegeheimnis immer nach spätestens 12 Monaten mitgeteilt werden, und ihnen muss der Rechtsweg dagegen offen stehen. Anderenfalls, wenn es bei der nur Mitteilung an G10-Kommission / PKGR bleibt, dann müssen diese beiden Gremien in Zukunft so besetzt werden, dass sie unabhängig von den Regierungsparteien sind und von den Geheimdiensten nicht erpressbar, sachkundig in moderner Datenverarbeitung, und: sie müssen alle Befugnisse einer echten externen Revision erhalten ( unangekündigte Stichproben-Tests, ungeschwärzte Akteneinsicht, vollständiger Datenbank Zugriff, etc. ). Zur Geheimhaltung wären diese Revisoren nur in soweit verpflichtet, wie das von ihnen Festgestellte nicht im Widerspruch zum Wesensgehalt unseres Grundgesetzes steht. Die Revisoren sollten durch Bundesverfassungsgericht und EUGH ausgewählt werden.Sie müssen entdeckte widerrechtliche Aktionen der Geheimdienste sofort stoppen dürfen!
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Ruszyła petycja:
04.01.2016
Petycja się kończy:
31.03.2016
Region:
Niemcy
Kategoria:
Aktualności
-
Pet 4-18-07-10000-028296 Grundgesetz
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 11.04.2019 abschließend beraten und
beschlossen:
Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen
worden ist.
Begründung
Mit der Petition wird gefordert, dass Artikel 10 des Grundgesetzes und das
zugehörige Artikel 10-Gesetz so überarbeitet werden, dass Eingriffe in das
Post- oder Fernmeldegeheimnis gegenüber den Betroffenen offengelegt werden
müssen.
Zur Begründung ihrer Petition führt die Petentin aus, wenn nicht-gewalttätige Bürger
ohne richterliche Anordnung überwacht würden, dann müsse diesen Bürgern der
Eingriff in das Post-/Fernmeldegeheimnis immer nach spätestens 12 Monaten
mitgeteilt werden. Die für die Kontrolle eingerichteten... dalej