Piirkond : Saksamaa

Grundgesetz - Möglichkeit einer allgemeinen Dienstpflicht

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Deutschen Bundestag
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  1. Algatatud 2012
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Der Deutsche Bundestag möge beschließen ... Art 12a I GG (Wehrpflicht und andere Dienstverpflichtungen) wird wie folgt ergänzt: Staatsbürger können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in einer gemeinnützigen Einrichtung verpflichtet werden.

Selgitus

Vorteile Allgemein: -Stützung sozialer Gemeinschaftsaufgaben Vorteile im Besonderen: -Personelle und finanzielle Entlastung der sozialen Einrichtungen, zudem Vorzug bundeseinheitlicher Rekrutierungs- und Besoldungsregel -Beitrag zur Sozialisation der Jugend. Erlebbarwerdenlassen sozialer Benachteiligung oder nachhaltigen Umgangs führt zu Einfühlung, Verständnis, schließlich Gesellschaftlichem Zusammenhalt sowie diesbezüglich sozialen Individuellen Werten und handlungsleitenden Maximen -Hinzuweisen ist auf die hierdurch vermeidbaren sozialen Kosten ungeahnten Ausmaßes - Beitrag ebenso zur Berufsfindung der Jugend : durch zusätzlich zur Verfügung gestellte Zeit zur Besinnung, die kostenintensive Fehlentscheidungen vermeiden helfen kann, beruflichen Kontakt ermöglicht und ggf. zur Rekrutierung von Personal für soziale Einrichtungen beitragen kann. -Damit: Sinnhafte Ausfüllung der Lücke, die durch Abschaffung des 13. Schuljahrgangs entstandenen ist -Erfassung jedweden Geschlechts -Außerdem: Nutzung freiwerdender verwaltungstechnischer Kapazitäten im Zuge der Aufgabe der Wehrpflicht jetzt für Zwecke der einzuführenden Sozialpflicht

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uudised

  • Pet 4-17-07-10000-037470Grundgesetz
    Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 06.06.2013 abschließend beraten und
    beschlossen:
    Das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden
    konnte.
    Begründung
    Mit der Petition wird gefordert, dass Art. 12a Absatz 1 des Grundgesetzes
    (Wehrpflicht und andere Dienstverpflichtungen) wie folgt ergänzt wird: Staatsbürger
    können vom vollendeten achtzehnten Lebensjahr an zum Dienst in einer
    gemeinnützigen Einrichtung verpflichtet werden.
    Zur Begründung trägt der Petent im Wesentlichen vor, dass durch eine
    entsprechende Regelungen soziale Einrichtungen personell und finanziell entlastet
    würden. Zudem könnten erhebliche Kosteneinsparungen im Sozialbereich erzielt
    werden. Des Weiteren... Edasi

arutelu

poolt-argumenti veel pole.

Die allg. Dienstpflicht ist nichts anderes als die beschönigende Umschreibung des Begriffs Zwangsarbeit. Ein derartig massiver Eingriff in die Grundrechte junger Menschen ist weder mit einer freiheitlichen Gesellschaftsordnung vereinbar noch politisch zu verantworten. Demütigungen und Schikanen wie zur Zeiten des Reichsarbeitsdienstes und zum Teil auch der Wehrpflicht würden dadurch wieder Tür und Tor geöffnet. Das darf - das kann niemand wiollen! Nie wieder!

Aidake tugevdada kodanikuosalust. Tahame teha Teie mured kuuldavaks, jäädes samas iseseisvaks.

Annetage nüüd